Beschlussvorlage - VO/2021/4022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzung 2022/2023 der Hansestadt Wismar sowie den dazugehörigen Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“.


 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

 

Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und besteht selbst aus

 

      dem Ergebnishaushalt

      dem Finanzhaushalt

      den Teilhaushalten

      dem Stellenplan und

      den Anlagen nach § 1 GemHVO-Doppik.

 

Auf der Grundlage des § 64 Abs. 2 und 4 KV M-V in Verbindung mit den Städtebauförderungsrichtlinien M-V ist für das Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eine Sonderrechnung nach den Vorschriften des Abschnittes vier der KV M-V zu führen (vgl. Band II).

 

Zum vorliegenden Haushalt 2022/2023 erfolgt erstmalig die Verwendung neuer landeseinheitlicher Muster, welche bereits im Rahmen der Überarbeitung der GemHVO-Doppik im Juli 2019 angepasst wurden und wahlweise verwendet werden konnten (vgl. § 63 Abs. 1 GemHVO-Doppik). Mit den nun verwendeten Mustern entfällt zukünftig die Darstellung der Teilergebnis- sowie Teilfinanzhaushalte auf Produktebene, was die Auswertung pro Produkt erschwert und auch keine separaten Ausdrucke pro Fachausschuss mehr ermöglicht, im Ergebnis aber zu einer deutlichen Verschlankung des Gesamthaushaltes führt.

 

* Zur besseren Orientierung im „Haushaltsplan 2022 / 2023 - Kernhaushalt - Band I“ beachten Sie bitte die Anlage 1, in der den Fachausschüssen die zugehörigen Produkte (mit Seitenangaben) zugeordnet sind. *


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 3 Anlage

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: §§ 45 ff. KV M-V

 

 

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Anlagen

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