Beschlussvorlage - VO/2021/4022
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2022/2023 - Doppelhaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Jacqueline König
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 01 Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle; 02 Stabsstelle Welterbe; 05 Personalrat; 06 Gleichstellungsbeauftragte; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 14 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT; 32 ORDNUNGSAMT; 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN; 60 BAUAMT; 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Verantwortlich:
- Bansemer, Heike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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01.11.2021
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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01.11.2021
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06.12.2021
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●
Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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02.11.2021
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07.12.2021
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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08.11.2021
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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09.11.2021
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14.12.2021
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.11.2021
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15.12.2021
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●
Bereit
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
|
Vorberatung
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06.12.2021
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●
Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Bereit
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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|
●
Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2021
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●
Bereit
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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●
Bereit
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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16.12.2021
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Sachverhalt
Begründung:
Gemäß §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.
Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und besteht selbst aus
dem Ergebnishaushalt
dem Finanzhaushalt
den Teilhaushalten
dem Stellenplan und
den Anlagen nach § 1 GemHVO-Doppik.
Auf der Grundlage des § 64 Abs. 2 und 4 KV M-V in Verbindung mit den Städtebauförderungsrichtlinien M-V ist für das Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eine Sonderrechnung nach den Vorschriften des Abschnittes vier der KV M-V zu führen (vgl. Band II).
Zum vorliegenden Haushalt 2022/2023 erfolgt erstmalig die Verwendung neuer landeseinheitlicher Muster, welche bereits im Rahmen der Überarbeitung der GemHVO-Doppik im Juli 2019 angepasst wurden und wahlweise verwendet werden konnten (vgl. § 63 Abs. 1 GemHVO-Doppik). Mit den nun verwendeten Mustern entfällt zukünftig die Darstellung der Teilergebnis- sowie Teilfinanzhaushalte auf Produktebene, was die Auswertung pro Produkt erschwert und auch keine separaten Ausdrucke pro Fachausschuss mehr ermöglicht, im Ergebnis aber zu einer deutlichen Verschlankung des Gesamthaushaltes führt.
* Zur besseren Orientierung im „Haushaltsplan 2022 / 2023 - Kernhaushalt - Band I“ beachten Sie bitte die Anlage 1, in der den Fachausschüssen die zugehörigen Produkte (mit Seitenangaben) zugeordnet sind. *
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 – 3 Anlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
x | Vorgeschrieben durch: §§ 45 ff. KV M-V |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
62,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
7,3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
