Beschlussvorlage - VO/2017/2387
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.7 Abt. Sport
- Bearbeiter:
- Susanne Riedel
- Beteiligt:
- 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten; II Senator; I Bürgermeister; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Möller, Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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02.10.2017
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.10.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.10.2017
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Sachverhalt
Begründung:
Mit dem Beschluss der VO/2015/1151 i.V.m. dem BA/2015/1131 wurde dem Vorschlag der Umlandgemeinden hinsichtlich des Schulschwimmens im Wonnemar gefolgt:
Das kostendeckende Entgelt von 205,00 EUR/Bahn/Stunde wurde auf zunächst 105,00 EUR/Bahn/Stunde reduziert.
Mitte diesen Jahres wurde erneut ein Gespräch mit den auswärtigen Schulträgern über eine Anpassung des Entgeltes geführt. Es bestand Einigkeit darüber, dass das aktuelle Entgelt in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 10% wie folgt angepasst werden könnte:
01.01. - 31.12.2018 = 115,50 EUR/Bahn/Stunde
01.01. - 31.12.2019 = 127,05 EUR/Bahn/Stunde
Bei einem kostendeckenden Entgelt von 205,00 EUR /Bahn/Stunde würden die Gesamteinnahmen ca. 150.000,00 EUR pro Jahr betragen.
Aufgrund des reduzierten Entgeltes von 105,00 EUR/Bahn/Stunde lagen die jährlichen Einnahmen bisher bei ca. 77.000,00 EUR (Defizit: 73.000,00 EUR).
Durch die Anpassung des Entgeltes werden die Einnahmen für 2018 auf ca. 84.700,00 EUR (Defizit: 65.300,00 EUR) und für 2019 auf ca. 93.170,00 EUR (Defizit: 56.830,00 EUR) geschätzt.
Weitere notwendige Entgeltanpassungen ab 2020 werden rechtzeitig durch die Verwaltung
geprüft. In dem Zusammenhang wird eine aktuelle Kalkulation aller Entgelte erfolgen.
Aus den Erfahrungen bei der Anwendung der Entgelt- und Benutzungsordnung seit 2015 haben sich weiterhin folgende Änderungsbedarfe in der Entgelttabelle (Anlage 2) ergeben:
zu Punkt 1a und b: Benutzung der Ausstattung ohne/mit Auf- und Abbau
Für die Unterteilung des Entgeltes wird hinsichtlich der Personenanzahl eine zusätzliche Stufe für die Nutzung bis 100 Personen vorgeschlagen.
Die Praxis hat gezeigt, dass viele kleinere Veranstaltungen mit ca. 100 Personen stattfinden und somit eine weitere Abstufung gerechtfertigt ist.
Zu Punkt 1c: Ausleihe der Ausstattung aus der Sport- und Mehrzweckhalle
Durch die Anschaffung eines neuen Bodenschutzbelages (graue Teppichfliesen) für das Parkett, ist eine Ergänzung notwendig, da auch die Teppichfliesen durch Dritte ausgeliehen werden können. Wie bei den anderen Ausstattungsgegenständen wurden für die Ausleihe der Teppichfliesen ebenfalls marktübliche Preise zugrunde gelegt.
Zu Punkt 4: Sportplätze
Für das Kurt-Bürger-Stadion ist eine Entgeltunterteilung für die Leichtathletikanlagen notwendig, da insbesondere der Schulsport diese Teilnutzung in Anspruch nimmt. Das Entgelt für die Leichtathletikanlagen wurde entsprechend der Flächenanteile ermittelt.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen ausschließlich die Anlage 2 (Entgelttabelle). Die Benutzungs- und Entgeltordnung i.V.m. den Allgemeinen Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42100.4424300 / 07 | Ertrag in Höhe von | 7.700 € (2018) 16.170 € (2019) |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42100.6424300 / 07 | Einzahlung in Höhe von | 7.700 € (2018) 16.170 € (2019) |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
x | eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,4 kB
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2
|
(wie Dokument)
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29,1 kB
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3
|
(wie Dokument)
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34,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
78 kB
|
