Beschlussvorlage - VO/2015/1542
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" - 2. Änderung,1. Aufstellungsbeschluss ,
2. Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 10.63 SG Liegenschaften; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 10.62 SG Hochbau; 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 32.1 Abt. Verkehr; 32.5 Abt. Brandschutz; 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Verantwortlich:
- Mahnel, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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09.11.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss
1.1Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen", um die derzeitige Ausweisung von Flächen für ein Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel- Teppichhaus“ zu Gunsten des benachbarten Gewerbegebietes zu reduzieren. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.
1.2Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes (siehe Anlage 1) wird wie folgt begrenzt:
Teilbereich 1
im Norden:durch das Gewerbegrundstück des Fachhandels für Bodenbeläge
im Osten:durch die Westtangente
im Süden:durch die verbleibenden Flächen des im B-Plan ausgewiesenen Teilgewerbegebietes GE-1 (2)
im Westen: durch die Straße „An der Westtangente“
Teilbereich 2
im Norden:durch das Abwasserpumpwerk
im Osten/Süden:durch das im B-Plan ausgewiesene Gewerbegrundstück GE-4
im Westen:durch die Wendeschleife der Straße „An der Westtangente“
1.3Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen"
1.4Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
1.5Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden.
1.6 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
2. Auslegungsbeschluss
Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" mit Begründung in der vorliegenden Form (siehe Anlage 2) für die Dauer eines Monats.
Sachverhalt
Begründung:
Zu 1
Der Bebauungsplan Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ ist seit 09.04.2000 rechtskräftig. Seitdem konnte ein Sanitär-Großhandel, ein Indoor-Spielplatz, ein Transportunternehmen und eine Sonnenstromfabrik angesiedelt werden.
Für die Ansiedlung eines Teppichfachgeschäftes wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt ( Rechtskraft am 24.12.2006). Hierbei wurden Gewerbeflächen in ein Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel – Teppichhaus“ umgewandelt.
Bei der Errichtung des Teppichfachgeschäftes wurde die Sondergebietsfläche jedoch nicht vollständig in Anspruch genommen, so dass ein Restfläche entstand, die nicht mehr vermarktungsfähig ist.
Es besteht nun die Absicht, diese Fläche für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren ist vorgesehen, die Planstraße „An der Westtangente“ im Bereich der Wendeanlage dem bereits errichtetem Bestand durch Wegfall der ausgewiesenen öffentlichen Parkplätze anzupassen.
Hierfür ist die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen“ erforderlich.
Diese Änderung entspricht einer Planung für die Wiedernutzbarmachung von vorhandenen Flächen und wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Es kann das beschleunigte Verfahren gewählt werden, weil die bei der Durchführung des Bebauungsplanes versiegelte Fläche kleiner als 20 000 m² ist, keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Beeinträchtigung von Schutzgütern besteht.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und (3) BauGB.
Gemäß § 13 (3) wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht abgesehen.
Für die im Planverfahren beabsichtigte Nutzungsänderung von Sonstigem Sondergebiet in Gewerbegebiet für eine Fläche von ca. 1,2 ha ist kein Verfahren zur Änderung der Flächennutzungsplanes erforderlich. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.
Zu 2
Die Erarbeitung des vorliegenden Änderungsentwurfes erfolgte unter Beteiligung der o.g. Fachämter der Hansestadt Wismar (verwaltungsinterne Beteiligung).
Der Planentwurf, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, einschließlich Begründung (siehe Anlage 2) ist der Öffentlichkeit vorzustellen.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) 2 BauGB die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB gewählt.
In der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung gemäß § 13a (3) BauGB i.V.m. § 13 (3) BauGB abgesehen wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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609 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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515 kB
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