26.11.2015 - 10.10 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

1. Aufstellungsbeschluss

1.1Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 6/90      "Gewerbegebiet Dammhusen", um die derzeitige Ausweisung von Flächen für ein Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel- Teppichhaus“ zu Gunsten des benachbarten Gewerbegebietes zu reduzieren. Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt.

1.2Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes (siehe Anlage 1) wird wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1

       im Norden:durch das Gewerbegrundstück des Fachhandels für Bodenbeläge                      

       im Osten:durch die Westtangente

        im Süden:durch die verbleibenden Flächen des im B-Plan ausgewiesenen Teilgewerbegebietes GE-1 (2)

        im Westen:          durch die Straße „An der Westtangente“

       Teilbereich 2

        im Norden:durch das Abwasserpumpwerk

        im Osten/Süden:durch das im B-Plan ausgewiesene Gewerbegrundstück GE-4

        im Westen:durch die Wendeschleife der Straße „An der Westtangente“

1.3Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen"

1.4Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2. Änderung zum Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

1.5Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß § 13a (2) BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Pkt. 1 BauGB abgesehen werden.

1.6  Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist        durchzuführen.

2. Auslegungsbeschluss

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" mit Begründung in der vorliegenden Form (siehe Anlage 2) für die Dauer eines Monats.

 

Die Vorlage VO/2015/1542 kommt zur Abstimmung.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage