Beschlussvorlage - VO/2014/1105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bebauungsplanes Nr. 34/94 Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch/Nordein Verfahren zur 2. Änderung durchzuführen.

 

2.              Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird wie folgt begrenzt:

 

     im Norden:                   durch die im B-Plan Nr. 34/94 festgesetzte nördliche Geltungsbereichsgrenze

im Osten:           durch die im B-Plan Nr. 34/94 festgesetzte Sukzessionsfläche

im Süden:              durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung

im Westen:        durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung sowie

                         vorhandene Gewerbe- und Mischgebietsflächen

(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)    

 

3.              Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 34/94 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

4.              Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

5.              Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

6.              Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 34/94, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH zu schließen.

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Sachverhalt

Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 34/94 Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch/Nord“ ist seit dem 20.04.1997 rechtskräftig.

Für die hierin enthaltenen Bauflächen wurden Festsetzungen als Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet sowie Gewerbegebiet getroffen.

Zwischenzeitlich wurden ca. 65 % der geplanten Wohnbauflächen realisiert.

Die ursprünglich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu geplanten Mischgebiets- und Gewerbegebietsflächen sind noch nicht belegt.

 

Gemäß Antrag der TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH (siehe Anlage 2 Antrag des Vorhabenträgers) ist die Entwicklung der noch verbliebenen Wohn- und teilweise Mischgebietsflächen in Richtung Wohnungsbau mit geänderten Maßen baulicher Nutzung sowie angepasster verkehrlicher Erschließung geplant.

 

Hierfür ist ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan erforderlich.

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 möchte die Hansestadt Wismar auf die anhaltende Nachfrage nach Eigenheimstandorten reagieren.

 

Es ist vorgesehen, zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

(siehe Anlage 3 Städtebaulicher Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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