26.02.2015 - 11.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 2. Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.8
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bebauungsplanes Nr. 34/94 „Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch/Nord“ ein Verfahren zur 2. Änderung durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die im B-Plan Nr. 34/94 festgesetzte nördliche Geltungsbereichsgrenze
im Osten: durch die im B-Plan Nr. 34/94 festgesetzte Sukzessionsfläche
im Süden: durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung
im Westen: durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung sowie
vorhandene Gewerbe- und Mischgebietsflächen
(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 34/94 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
4. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 34/94, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH zu schließen.
Die Vorlage VO/2014/1105 kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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690,7 kB
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826,3 kB
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3
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