Beschlussvorlage - VO/2014/0981
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schule und Sport und die Vergabe stadteigener Nutzungszeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beteiligt:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten; 1 Büro der Bürgerschaft; I Bürgermeister
- Verantwortlich:
- Scheidt, Edelgard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales
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Vorberatung
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06.10.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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06.10.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.10.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Auf Grund des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung der sich aus der Einkreisung der Hansestadt Wismar in den Landkreis Nordwestmecklenburg ergebenden Rechtsfolgen
- Vermögensauseinandersetzung gemäß § 12 Abs. 1 des Landkreisneuordnungsgesetzes vom 12. Juli 2010 – sind Schulen und zugehörige Schulturnhallen in die Trägerschaft des Landkreises Nordwestmecklenburg übergegangen. Kommunale Grundschulen und Regionale Schulen sind in der Zuständigkeit der Hansestadt Wismar verblieben.
Die zur Zeit gültige Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schulen und Sport und des Freizeitbades Wonnemar vom 30.05.2005 ist deshalb zu aktualisieren bzw. zu überarbeiten. Wegen bestehender vertraglicher Regelungen mit der Hansestadt Wismar ist auch die Nutzung der vereinseigenen Anlage des Polizeisportvereines Wismar e.V. (Sportplatz Wendorf) und des Freizeitbades Wonnemar zu regeln. Alle Nutzer dieser Einrichtungen der Bereiche Schulen und Sport sollen ab 01.01.2015 an die Hansestadt Wismar Entgelte entrichten. Damit soll auch einer Forderung des Haushaltssicherungskonzeptes entsprochen werden.
Die Hansestadt Wismar hatte erstmals im Jahr 2003 beschlossen, alle Nutzer der städtischen Sporteinrichtungen, der Schulsporthallen und des Freizeitbades Wonnemar an der Abdeckung der anfallenden Bewirtschaftungskosten zu beteiligen. Im Jahr 2005 wurde ein entsprechender Vertrag zwischen der Hansestadt Wismar und dem Stadtsportbund Wismar e. V. (SSB) zur Zahlung eines pauschalen Nutzungsentgeltes abgeschlossen. Zunächst wurden die Sportvereine über den SSB mit einem Betrag von 18.000 € an den Bewirtschaftungskosten beteiligt, seit 2010 zahlt der SSB jährlich 20.000 €. Dieser Vertrag wurde inzwischen einvernehmlich aufgehoben. In Anlehnung an vergleichbare Städte in Mecklenburg-Vorpommern sollen Entgelte für die Nutzung der Sporteinrichtungen in der Hansestadt Wismar erhoben werden.
Um den Sportvereinen- und verbänden mit Sitz in der Hansestadt Wismar auch weiterhin die Nutzung der städtischen Sporteinrichtungen zu ermöglichen, wird das zu zahlende Entgelt für die Benutzergruppe A auf ein möglichst verträgliches Maß beschränkt. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll die Nutzung der Sporteinrichtungen entgeltfrei sein.
Die Kalkulation der Entgelte wurde auf Basis der angefallenen Kosten des Jahres 2012 durchgeführt.
Für die Kostenermittlung der Schulräume und Schulsporthallen sind die Berechnungen zum Schullastenausgleich herangezogen worden. Diese basieren auf den Realausgaben.
Für die übrigen Sporthallen und die Sportplätze sind die Realausgaben 2012 direkt in die Berechnung eingeflossen. Für alle Objekte wurde die reale Nutzungszeit zugrunde gelegt. Die Kalkulation der Kosten für die Nutzung des Wonnemars basiert auf dem Verhältnis der vereinbarten Zahlung der Hansestadt Wismar an die InterSpa Betriebsverwaltungsgesellschaft mbH für den Schul- und Vereinssport zu den im Gegenzug zur Verfügung gestellten Nutzungszeiten.
Die Nutzergrupen A, B, C entsprechen im wesentlichen denen der bisherigen Benutzungs- und Entgeltordnung. Die Definitionen wurden eindeutiger gefasst. Das Entgelt für die
Nutzergruppe C ist kostendeckend. Für die Nutzergruppe B wird eine 50 % Ermäßigung gewährt. Die Höhe des Entgeltes für die Nutzergruppe A basiert auf der oben dargelegten Argumentation.
Das Entgelt der neuen Nutzergruppe D (nur kommerzielle Nutzer) weist einen Kostendeckungsgrad von 125 % aus. Damit soll ein Teil der Ermäßigungen aufgefangen werden.
Die Entgelttabelle für die Sport- und Mehrzweckhalle wurde ergänzt. Damit entsprechen sie jetzt besser den verschiedenen nachgefragten Nutzungsarten dieses Objektes.
Bei den Entgelten für die Ausleihe von Ausstattungsgegenständen aus der Sport- und Mehrzweckhalle (Bürgermeister-Haupt-Straße 31) wurden marktübliche Preise zugrunde gelegt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
Keine Auswirkungen | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
Keine Auswirkungen | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
entfällt | |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Teilhaushalt: | 7 | Ertrag in Höhe von | 20.000,00 € |
Teilhaushalt: | 7 | Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Teilhaushalt: | 7 | Einzahlung in Höhe von | 20.000,00 € |
Teilhaushalt: | 7 | Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
entfällt | |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Die dargestellten Mehreinnahmen basieren auf der jetzigen Nutzung der von der Entgeltordnung betroffenen Objekte durch Dritte. | |||
3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
X | eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,5 kB
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2
|
(wie Dokument)
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41,2 kB
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3
|
(wie Dokument)
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33,2 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
55,3 kB
|
