06.10.2014 - 4 Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 06.10.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Peter Fröhlich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Seitens Herrn Senator Berkhahn erfolgen Informationen zur Vorlage der Benutzungs- und
Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der
Bereiche Schule und Sport, des Freizeitbades Wonnemar und des Sportplatzes des PSV
Wismar e. V.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Hansestadt Wismar wurde eine Veränderung der
bisherigen Entgeltordnung vorgenommen. Der Änderung der Entgeltordnung wurde die in der
Anlage beigefügte Kalkulation zugrunde gelegt. Die neue Entgeltordnung wurde sozialverträglich gestaltet, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Diese Entgeltordnung findet nur
Anwendung für die Nutzung der Turnhallen der Hansestadt Wismar und ist nicht anwendbar
für die Nutzung der Turnhallen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Aufgrund der
geplanten Entgeltordnung haben alle Vereine diesbezüglich ein Schreiben mit den möglichen
Mehrbelastungen erhalten.
Frau Scheidt wird um Ergänzungen zur Vorlage gebeten.
Sie macht darauf aufmerksam, dass einer ausführlichen Begründung in der Vorlage, die Notwendigkeit der Aktualisierung der Benutzungs- und Entgeltordnung zu entnehmen ist. Aufgrund
der Kreisgebietsreform sind Turnhallen zum Landkreis Nordwestmecklenburg übergegangen und
befinden sich somit nicht mehr in Zuständigkeit der Hansestadt Wismar. Ebenfalls erfolgt ein
Hinweis auf die Haushaltskonsolidierung. Die Verwaltung wurde durch die Bürgerschaft
beauftragt, die Entgeltordnungen der Stadt zu prüfen und anzupassen.
Seitens des Amtes sind Abstimmungen zur Entgeltordnung mit dem Stadt- und Kreissportbund
und der Verwaltung des Landkreises NWM erfolgt. Die Vereine haben ein Schreiben erhalten
und sind über die vorgesehene Änderung informiert.
Wortmeldungen erfolgen von Herrn Hilse, Herrn Kothe und Herrn Fröhlich.
Frau Möller gibt den Hinweis auf den § 4 in der Benutzungs- und Entgeltordnung.
Im § 4 ist das Verfahren zur Antragstellung auf Befreiung zur Zahlung von Nutzungsentgelt
geregelt. In diesen Fällen ist an den Bürgermeister ein schriftlicher Antrag zu stellen, welcher
zu begründen ist. Eine Entscheidung zu den Anträgen wird durch den Bürgermeister getroffen.
Herr Prof. Dr. Winkler lässt über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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41,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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33,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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55,3 kB
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