06.10.2014 - 4 Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Seitens Herrn Senator Berkhahn erfolgen Informationen zur Vorlage der Benutzungs- und

Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der

Bereiche Schule und Sport, des Freizeitbades Wonnemar und des Sportplatzes des PSV

Wismar e. V.

 

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Hansestadt Wismar wurde eine Veränderung der

bisherigen Entgeltordnung vorgenommen. Der Änderung der Entgeltordnung wurde die in der

Anlage beigefügte Kalkulation zugrunde gelegt. Die neue Entgeltordnung wurde sozialverträglich gestaltet, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Diese Entgeltordnung findet nur

Anwendung für die Nutzung der Turnhallen der Hansestadt Wismar und ist nicht anwendbar

für die Nutzung der Turnhallen des Landkreises Nordwestmecklenburg. Aufgrund der

geplanten Entgeltordnung haben alle Vereine diesbezüglich ein Schreiben mit den möglichen

Mehrbelastungen erhalten.

 

Frau Scheidt wird um Ergänzungen zur Vorlage gebeten.

Sie macht darauf aufmerksam, dass einer ausführlichen Begründung in der Vorlage, die Notwendigkeit der Aktualisierung der Benutzungs- und Entgeltordnung zu entnehmen ist. Aufgrund

der Kreisgebietsreform sind Turnhallen zum Landkreis Nordwestmecklenburg übergegangen und

befinden sich somit nicht mehr in Zuständigkeit der Hansestadt Wismar. Ebenfalls erfolgt ein

Hinweis auf die Haushaltskonsolidierung. Die Verwaltung wurde durch die Bürgerschaft

beauftragt, die Entgeltordnungen der Stadt zu prüfen und anzupassen.

Seitens des Amtes sind Abstimmungen zur Entgeltordnung mit dem Stadt- und Kreissportbund

und der Verwaltung des Landkreises NWM erfolgt. Die Vereine haben ein Schreiben erhalten

und sind über die vorgesehene Änderung informiert.

 

Wortmeldungen erfolgen von Herrn Hilse, Herrn Kothe und Herrn Fröhlich.

Frau Möller gibt den Hinweis auf den § 4 in der Benutzungs- und Entgeltordnung.

Im § 4 ist das Verfahren zur Antragstellung auf Befreiung zur Zahlung von Nutzungsentgelt

geregelt. In diesen Fällen ist an den Bürgermeister ein schriftlicher Antrag zu stellen, welcher

zu begründen ist. Eine Entscheidung zu den Anträgen wird durch den Bürgermeister getroffen.

 

Herr Prof. Dr. Winkler lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:       6             

Nein Stimmen:    0             

Enthaltungen:     2             

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Anlagen zur Vorlage