Beschlussvorlage - VO/2014/0925
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 71/08 "Wohnpark Erwin-Fischer-Straße",
Abwägung und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 1 Büro der Bürgerschaft; 60 BAUAMT; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 60.1 Abt. Bauordnung
- Verantwortlich:
- Mahnel, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.06.2014
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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12.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
– Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden)
– Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz, Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz
– Stadtwerke Wismar GmbH
– Deutsche Telekom AG
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung
– Anna und Klaus Horn
berücksichtigt wurden und
dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
– Die Landrätin als untere Abfallbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Abfallwirtschaft
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft)
– Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Naturschutz
– Die Landrätin als untere Wasserbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Wasserwirtschaft
– Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger Bauamt, Abt. Planung
– Manfred Wahls
teilweise berücksichtigt wurden.
Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB mit § 86 Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (Anlage 2).
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3 und 3a)
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ nach Rechtswirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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668,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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7,8 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
814,7 kB
|
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7
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
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8
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
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9
|
(wie Dokument)
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3,8 MB
|
