12.06.2014 - 9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 12.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
– Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 4 (Naturschutz, Wasser und Boden)
– Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz, Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz
– Stadtwerke Wismar GmbH
– Deutsche Telekom AG
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung
– Anna und Klaus Horn
berücksichtigt wurden und
dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
– Die Landrätin als untere Abfallbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Abfallwirtschaft
– Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), Abteilung 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft)
– Die Landrätin als untere Naturschutzbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Naturschutz
– Die Landrätin als untere Wasserbehörde, Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Umwelt, SG Wasserwirtschaft
– Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger Bauamt, Abt. Planung
– Manfred Wahls
teilweise berücksichtigt wurden.
Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB mit § 86 Landesbauordnung M-V und der Kommunalverfassung als Satzung (Anlage 2).
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3 und 3a)
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Straße“ nach Rechtswirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Änderung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Erwin-Fischer-Straße“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Durch Herrn Groth wird auch diese Vorlage erläutert.
Am 29.05.2008 hat die Hansestadt Wismar den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark Erwin-Fischer-Staße“ gefasst.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 71/08 teilt sich in zwei Bereiche. Beide befinden sich im westlich gelegenen Stadtteil Wendorf der Hansestadt Wismar.
Für diesen Bereich wird der B-Plan Nr. 44/96 aufgehoben und durch den Bebauungsplan Nr. 71/08 ersetzt.
Die bestehende Bebauung an der Erwin-Fischer-Straße 55 ist die letzte überlieferte landwirtschaftlich orientierte Gutshofanlage im ehemaligen Dorf Mittelwendorf. Eine Bewirtschaftung oder Nutzung der Stallanlagen und Nebengebäude findet seit längerer Zeit nicht mehr statt. Das auf dem Gelände befindliche ehemalige Wohnhaus steht als Einzelanlage unter Denkmalschutz.
Ziel ist es, den durch Verfall entstandenen Missstand durch geeignete Maßnahmen zu beheben. Die Stallanlagen werden vollständig zurückgebaut. Auf dem Gebiet entsteht Wohnraum in Form von Einfamilienhäusern.
Derzeitig ist die innere Erschließung des Plangebietes nicht gewährleistet. Aus diesem Grund soll zwischen der Erwin-Fischer-Straße und dem Wohnhaus eine geradlinige öffentliche Zufahrtsstraße entstehen. Damit die Straße den durch das Wohngebiet zusätzlich entstehenden Verkehr aufnehmen kann, ist ein Ausbau vorgesehen.
Da es keine weiteren Fragen gibt, fasst Herr Berkhahn zusammen, dass aufgrund der Dringlichkeit dieser beiden Vorlagen daher eine gesonderte Bauausschusssitzung stattfindet.
Auch hier lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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4 MB
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668,3 kB
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7,8 MB
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6
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814,7 kB
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7
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1,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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9
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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