Beschlussvorlage - VO/2014/0919

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ mit dem Ergebnis geprüft, dass

a) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich 4 (Naturschutz, Wasser und Boden)

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall                                                                                                                       und Kreislaufwirtschaft)

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Straßenbauamt Schwerin

Bürgermeister als Straßenbaulastträger

Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb

Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Sylvia Kapahnke

berücksichtigt werden

 

sowie

b) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

Stadtwerke Wismar GmbH

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Torsten Habicht

Dr. Eberhardt Blei

Sebastian / Peter Hempel

teilweise berücksichtigt werden.

 

Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. 

(vgl. Anlage 2)

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ wird gebilligt.

(vgl. Anlage 3)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“  wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Er ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

siehe Anlagen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

  1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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