12.06.2014 - 5 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar - Bebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Do., 12.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ mit dem Ergebnis geprüft, dass
a) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich 4 (Naturschutz, Wasser und Boden)
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft)
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Straßenbauamt Schwerin
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
Sylvia Kapahnke
berücksichtigt werden
sowie
b) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
Stadtwerke Wismar GmbH
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Torsten Habicht
Dr. Eberhardt Blei
Sebastian / Peter Hempel
teilweise berücksichtigt werden.
Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung.
(vgl. Anlage 2)
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ wird gebilligt.
(vgl. Anlage 3)
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
- Der Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Er ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Groth erläutert die Vorlage.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wismar-Altstadt in einer der ehemaligen Stadtmauer vorgelagerten Wall- und Grabenzone. Der Bebauungsplan umfasst einen Geltungsbereich von ca. 5,32 ha, der sich gemäß dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar auf Wohnbau- und Mischgebietsflächen befindet.
Nachdem die gewachsene, zuletzt gründerzeitliche Bebauungsstruktur im zweiten Weltkrieg partiell zerstört wurde, ist das Gebiet über Jahrzehnte mehrfach überformt worden. Gegenwärtig wird das brachliegende Areal als öffentliche Stellplatzanlage genutzt. Die großflächige Zwischennutzung als Parkplatz hat sich im Laufe der Zeit verfestigt und ausgedehnt. Die vorhandene Villenbebauung ist leerstehend.
Am 27.03.2008 beschloss die Bürgerschaft der Hansetadt Wismar die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“. Das Areal soll im Zuge der Stadtsanierung und Aufwertung eine Neustrukturierung erfahren.
Vorgesehen sind die Errichtung einer öffentlichen Stellplatzanlage und eine Parkpalette entsprechend dem Konzept „Ruhender Verkehr Altstadt Wismar“ sowie ergänzende Wohnbauten.
Herr Hilse hat die Frage gesellt, warum in der Stellungnahme der TÖB (Stadtwerke Wismar GmbH) eine andere Planungsgrundlage verwendet wurde.
Herr Groth antwortet, dass die Stadtwerke einen veralterten Plan für die Einzeichnung ihrer Leitungssysteme verwendet haben, welcher nicht relevant ist.
Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Anlagen zur Vorlage
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