Beschlussvorlage - VO/2014/0919
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 69/08 "Südöstlicher Altstadtrand"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Prante, Beate
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.06.2014
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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12.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ mit dem Ergebnis geprüft, dass
a) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich 4 (Naturschutz, Wasser und Boden)
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich 5 (Immissionsschutz und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft)
Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Straßenbauamt Schwerin
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
Sylvia Kapahnke
berücksichtigt werden
sowie
b) die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise von
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
Stadtwerke Wismar GmbH
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Torsten Habicht
Dr. Eberhardt Blei
Sebastian / Peter Hempel
teilweise berücksichtigt werden.
Begründung zur Abwägung siehe Anlage 1
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung.
(vgl. Anlage 2)
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ wird gebilligt.
(vgl. Anlage 3)
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Einwendern von Anregungen nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
- Der Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Er ist nach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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224,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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618,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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7
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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8
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(wie Dokument)
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67,2 kB
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9
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(wie Dokument)
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29,3 kB
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10
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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11
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(wie Dokument)
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76,9 kB
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12
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(wie Dokument)
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71,5 kB
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13
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(wie Dokument)
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1.001 kB
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14
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(wie Dokument)
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297,7 kB
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