Beschlussvorlage - VO/2023/4923-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzungen 2024/2025 der Hansestadt Wismar (Kernhaushalt und Städtebauliches Sondervermögen „Altstadt“) gemäß Anlage.

 

2. Die vss. Mehrerträge/ -einzahlungen aus den Zuweisungen des Kommunalen Finanzausgleichs sowie aus den Gemeindeanteilen der Einkommen- und Umsatzsteuer und die vss. Minderaufwendungen/ -auszahlungen aus der Kreisumlage werden unterjährig zur Haushaltsverbesserung eingesetzt.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 09.11.2023 informierte das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V über die Orientierungsdaten zum Kommunalen Finanzausgleich 2024 für die Haushaltsplanung 2024. Eine Gegenüberstellung der Plandaten aus dem Haushalt 2024/2025 und den Werten aus dem Orientierungsdatenerlass ist in der Anlage beigefügt. Daraus ergibt sich, dass sich der Ergebnishaushalt bzw. das Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen um 1.562.415,66 EUR im Jahr 2024 und um 1.857.898,55 EUR im Jahr 2025 verbessert. Diese Veränderung resultiert auch aus dem Umstand, dass für die Kreisumlage nunmehr ein Satz von 40,6 % angenommen wird. Hier werden die aktuellen Erkenntnisse des Planungsprozesses des Landkreises Nordwestmecklenburg berücksichtigt. Zudem ergibt sich eine Verschlechterung im Bereich des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit aufgrund geringerer Zuweisungen für 2024 in Höhe von -25.612,91 EUR und für 2025 in Höhe von -24.575,97 EUR.

 

Zu beachten ist jedoch, dass es sich bei den Orientierungsdaten um vorläufige Werte handelt. Die tatsächlichen Werte erhält die Hansestadt Wismar erst durch den entsprechenden Bescheid zu den Finanzausgleichsleistungen.

 

Die Werte aus dem Orientierungsdatenerlass und die vss. geringere Kreisumlage sind in dem Haushaltsdokument nicht berücksichtigt. Die in der Tabelle dargestellten vss. Mehrerträge/ -einzahlungen und Minderaufwendungen/ -auszahlungen tragen zur unterjährigen Haushaltsverbesserung bei.


 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 3 Anlage

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: §§ 45 ff. KV M-V

 

Loading...