Beschlussvorlage - VO/2023/4787
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Herstellung von Lagerflächen für den multifunktionalen Umschlag und Ertüchtigung von nicht betriebsbereiten Gleisanlagen im Seehafen Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Kornelia Spieler
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 1 Büro der Bürgerschaft; 20.1 Abt. Kämmerei
- Verantwortlich:
- Spieler, Kornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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11.07.2023
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.07.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.07.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.
Die Bürgerschaft stimmt dem Grundsatzbeschluss zur Herstellung von Lagerflächen für den multifunktionalen Umschlag und Ertüchtigung von nicht betriebsbereiten Gleisanlagen im Seehafen Wismar zu.
2. Das Vorhaben „Herstellung von Lagerflächen für den multifunktionalen Umschlag und Ertüchtigung von nicht betriebsbereiten Gleisanlagen im Seehafen Wismar“ wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit auf Grundlage der Hafeninfrastrukturförderrichtlinie mit 60 % gefördert. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides wird dieser inhaltlich per Weiterleitungsvereinbarung an die Seehafen Wismar GmbH zur Erfüllung der Aufgaben übertragen.
Sachverhalt
Begründung:
Durch eine stringente Ansiedlungspolitik in den vergangenen Jahren hat sich die Hansestadt Wismar zu einem modernen und attraktiven Wirtschaftsstandort in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Insbesondere die Bereitstellung von Industrie- und Gewerbeflächen mit guten überregionalen Verkehrsanbindungen hat dazu beigetragen, dass sich Unternehmen der Holz- und der chemischen Industrie, aber auch Unternehmen aus dem erneuerbaren Energiesektor in direkter Nachbarschaft zur Seehafen Wismar GmbH angesiedelt haben.
Da die ortsansässigen Unternehmen nur über begrenzte eigene Lagerflächen verfügen, erhöht sich deren Bedarf an externen Lagerflächen, insbesondere im Bereich der Freilagerflächen, zunehmend, um auf Schwankungen im Rohstoffbezug bzw. bei der Vorlagerung von Fertigprodukten für den seeseitigen Export flexibel und schnell reagieren zu können.
Durch die Ansiedlung eines Unternehmens aus der Betonstahl-Verarbeitung auf dem Hafengelände werden permanent zusätzliche Lagerkapazitäten benötigt.
Daraus resultierend hat sich die Seehafen Wismar GmbH entschlossen, dass seit Jahresbeginn 2022 nicht mehr genutzte Verwaltungsgebäude zurückzubauen. Auch für die angeschlossene, ca. 55 Jahre alte Lagerhalle, gibt es kurz- und mittelfristig keine Verwendung mehr und so soll auch diese zurückgebaut werden.
Nach dem Rückbau soll eine ca. 12.500 qm große Freilagerfläche hergestellt werden. Zusätzlich dazu sollen ca. 500 m aktuell nicht betriebsbereite Gleise, direkt an der neu zu schaffenden Freilagerfläche, modernisiert werden.
Die geplante Maßnahme ist unabdingbar notwendig zur Aufrechterhaltung der Flexibilität und Handlungsfähigkeit im Rahmen der Realisierung von Bestandsaufträgen bzw. zur Gewinnung von Neukunden sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen.
Die Investitionssumme für das Vorhaben beträgt 3.178.000 €. Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit hat eine Förderung in Höhe von 60 % in Aussicht gestellt. Die Weiterleitung der Fördermittel an die Seehafen Wismar GmbH soll durch eine Weiterleitungsvereinbarung geregelt werden.
Der Eigenanteil in Höhe von 40 % wird von der Seehafen Wismar GmbH getragen.
Folglich leitet die Hansestadt Wismar die Förderung lediglich an die Seehafen Wismar GmbH weiter, sodass keine Eigenmittel seitens der Stadt bereitzustellen sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 57100.6816620/ TH 04 | Einzahlung in Höhe von | 1.906.800 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57100.7844000/ TH 04 | Auszahlung in Höhe von | 1.906.800 EUR | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | Die Maßnahme ist eine neue Investitionsförderungsmaßnahme | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
X | freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
