11.07.2023 - 5 Grundsatzbeschluss zur Herstellung von Lagerflä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 11.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Kornelia Spieler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Ortland, Herr Hohmann, Frau Spieler, Herr Dr. Fanger
Frau Spieler erläutert die Beschlussvorlage. Sie führt hierzu u.a. aus, dass die Seehafen Wismar GmbH ein neues Verwaltungsgebäude errichtet hat, dass sich außerhalb des Betriebsgeländes befindet. Das alte Verwaltungsgebäude und eine Lagerhalle werden für die Betriebstätigkeit nicht mehr benötigt. Es ist beabsichtigt, diese niederzulegen und damit zusätzliche Lagerflächen herzustellen. Des Weiteren sollen aktuell nicht betriebsbereite Gleise modernisiert werden.
Für die Umsetzung des Investitionsvorhabens i. H. v. 3,18 Mio. € wurden seitens der Hansestadt Wismar Fördermittel beantragt. Die Förderquote beträgt 60 %. Die erforderlichen Eigenmittel werden durch die Seehafen Wismar GmbH getragen.
Es ist beabsichtigt, die bewilligten Fördermittel mittels Vereinbarung von der Hansestadt Wismar an die Seehafen Wismar GmbH weiterzuleiten. Hierfür ist durch die Bürgerschaft ein Grundsatzbeschluss herbeizuführen.
Herr Krumpen fragt, wem die in Rede stehenden Gleisanlagen gehören.
Frau Spieler erläutert, dass die Gleisanlagen der Seehafen Wismar GmbH gehören.
Herr Ortland erkundigt sich, ob es bereits eine Zusage für die beantragten Fördermittel gibt.
Frau Spieler erklärt, dass noch kein Fördermittelbescheid vorliegt.
Herr Dr. Fanger erläutert, dass die Seehafen Wismar GmbH den Aufbau eines eigenen 5-G-Netzes und das autonome Fahren auf dem Betriebsgelände forciert. Die Umsetzung des Investitionsvorhabens trägt einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieser Projekte bei.
Beschluss:
1.
Die Bürgerschaft stimmt dem Grundsatzbeschluss zur Herstellung von Lagerflächen für den multifunktionalen Umschlag und Ertüchtigung von nicht betriebsbereiten Gleisanlagen im Seehafen Wismar zu.
2. Das Vorhaben „Herstellung von Lagerflächen für den multifunktionalen Umschlag und Ertüchtigung von nicht betriebsbereiten Gleisanlagen im Seehafen Wismar“ wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit auf Grundlage der Hafeninfrastrukturförderrichtlinie mit 60 % gefördert. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides wird dieser inhaltlich per Weiterleitungsvereinbarung an die Seehafen Wismar GmbH zur Erfüllung der Aufgaben übertragen.