Beschlussvorlage - VO/2022/4554

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm" aufgrund des Antrages der Dewenter Tiefbau Verwaltungs GmbH. (siehe Anlage 2)

Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt.

 

  1. Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes entspricht den im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 33/15 ausgewiesenen Wohnbauflächen WA 2 und WA 3. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von 1,03 ha. (siehe Anlage 1)

 

  1.  Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15

Wohngebiet Klußer Damm“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 ist gemäß § 2

Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige

Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß §

13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2

               BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 35/15, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Dewenter Tiefbau Verwaltungs GmbH zu schließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm“ ist seit 21.01.2017 rechtskräftig. Seitdem läuft die Umsetzung der Planung auf Grundlage eines Erschließungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger, der Dewenter Tiefbau Verwaltungs GmbH, und der Hansestadt Wismar.

 

Auf Grund der Tatsache, dass für die Versorgung des Gebietes mit Trinkwasser die Erschließungsplanung abgeändert und somit die Versorgungsleitung nicht mehr über Wohnbaufläche geführt wurde, ist das im Bebauungsplan festgesetzte Leitungsrecht gegenstandslos geworden. Dieses nicht überbaubare Leitungsrecht trennt die Wohnbauflächen WA 2 und WA 3 und schränkt die freie Nutzung der Wohnbaufläche ein.

 

Da der Vorhabenträger seinen Bauherren ein möglichst von Belastungen freies Baugrundstück übergeben möchte, besteht seinerseits der Bedarf nach Löschung der nicht mehr erforderlichen Planungsfestsetzung sowie der Zusammenführung der überbaubaren Flächen von WA 2 und WA 3. (siehe Anlage 3)

 

Die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes kann gemäß § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. In diesem Fall kann auf die Umweltprüfung verzichtet und das Bebauungsplanverfahren zur Beteiligung der Behörden, der Träger Öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vereinfacht werden.

 

Seitens der Hansestadt Wismar ist vorgesehen, mit der Dewenter Tiefbau VerwaltungsGmbH einen

Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (siehe Anlage 3) abzuschließen.
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in he von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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