12.12.2022 - 9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Domschat-Jahnke erläutert die Vorlage.

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 Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm" aufgrund des Antrages der Dewenter Tiefbau Verwaltungs GmbH. (siehe Anlage 2)

Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt.

 

  1. Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes entspricht den im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 33/15 ausgewiesenen Wohnbauflächen WA 2 und WA 3. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von 1,03 ha. (siehe Anlage 1)

 

  1.  Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15

Wohngebiet Klußer Damm“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 ist gemäß § 2

Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige

Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß §

13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2

               BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 35/15, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Dewenter Tiefbau Verwaltungs GmbH zu schließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:    9

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen:  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage