12.12.2022 - 9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 12.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 33/15 „Wohngebiet Klußer Damm" aufgrund des Antrages der Dewenter Tiefbau Verwaltungs GmbH. (siehe Anlage 2)
Das Planänderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt.
- Der Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes entspricht den im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 33/15 ausgewiesenen Wohnbauflächen WA 2 und WA 3. Der Plangeltungsbereich hat eine Größe von 1,03 ha. (siehe Anlage 1)
- Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15
„Wohngebiet Klußer Damm“
- Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 ist gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige TÖB-Beteiligung) kann gemäß §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB ist durchzuführen.
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 35/15, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Dewenter Tiefbau Verwaltungs GmbH zu schließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,6 MB
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2
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407,8 kB
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3
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499,7 kB
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