Beschlussvorlage - VO/2022/4243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Erschließungsmaßnahme „Parkplatz Turmstraße Nord“ ist mit Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 423.403,71 € zu fördern.
 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Finanzierung von Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 Satz 1 Ziffer 4 BauGB (Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen) im Zusammenhang mit Punkt E 6.3 der Städtebaurderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern

 

Eigentümerin: Hansestadt Wismar

 

Der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB) plant den Bau einer Parkplatzanlage im süstlichen Teil des Sanierungsgebietes „Altstadt“ (Block 51). Der Parkplatzneubau steht im Zusammenhang mit der weiteren Umsetzung des Realisierungskonzeptes zur Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt der Hansestadt Wismar.

Es ist geplant, die auf dem Grundstück bereits vorhandene provisorische Parkplatzanlage entsprechend den städtebaulichen Planungen (Bebauungsplan, Parkraumkonzept) für den Ruhenden Verkehr zu einer Parkplatzanlage mit 114 Pkw-Stellplätzen auszubauen. Grundlage hierfür ist die seit 22.05.2021 rechtskräftige 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“, in dessen Geltungsbereich sich das Vorhaben befindet. 

 

Im nächsten Schritt ist - im Rahmen einer gesonderten Fördermaßnahme nach F 4.3 der Städtebauförderrichtlinie der Bau eines Sanitärgebäudes mit einer Touristeninformation im angrenzenden Bereich zur Fußngerpromenade vorgesehen.

 

 

Das Baufeld befindet sich zwischen der Turmstraße und der Dr.-Leber-Straße und hat eine Gesamtfläche von ca. 4.600 m². Die Parkplatzzufahrt erfolgt aus dwestlicher Richtung von der Dr.-Leber-Straße aus und ist bereits gebaut worden.

 

Als Oberflächenbelag für die Fahrwege und Stellplätze ist Betonverbundsteinpflaster  vorgesehen.

 

Drei Parkstellflächen werden in Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der Hansestadt Wismar rollstuhl- und behindertengerecht angelegt.

 

Die Beleuchtung der Parkplatzanlage soll mittels Mastleuchten mit insektenfreundlichen Beleuchtungsmitteln erfolgen.

 

Die Bepflanzung der Parkplatzanlage erfolgt nach Maßgabe des Bebauungsplanes.

 

Das Vorhaben wurde am 07.06.2021 in der Sitzung des zur Entwicklung des Welterbegebietes die Stadt beratenden Sachverständigenbeirates vorgestellt und mit Empfehlungen zur Umsetzung empfohlen.

 

Die Erschließungsmaßnahme soll 2022 umgesetzt werden.

 

Die geplanten Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme „Parkplatz Turmstraße Nord“, die auch vollumfänglich als zuwendungsfähig eingestuft wurden, betragen 1.259.626,03 €. Bei einer maximal möglichen Förderung von 40 % gemäß Kapitel E „Ordnungsmaßnahmen“, Punkt 6 „Herstellung und Änderung von Erschließungsmaßnahmen“ der Städtebauförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommernr Stellplatzanlagen ergibt sich eine Förderung in Höhe von 423.403,71 €. Die mögliche Förderung ist aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren.

 

Die Zustimmung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern für den Einsatz von Städtebaufördermitteln für dieses Einzelvorhaben liegt mit Datum vom 20. Dezember 2021 vor.

 

Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrundeliegenden Kosten nicht erreicht werden, wird die Förderung entsprechend gekürzt.
 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen 

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.6814xxx

Einzahlung in Höhe von

282.269,14

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.7882110

Auszahlung in Höhe von

423.403,71

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die Finanzierung der Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 1.259.626,03 EUR gestaltet sich wie folgt: 836.222,32 EUR Anteil EVB + 282.269,14 EUR Finanzhilfen Bund und Land + 141.134,57 EUR Komplementäranteil Hansestadt Wismar. Der Komplementäranteil ist in der aktuellen Haushaltsplanung berücksichtigt. Zusätzliche Mittel werden dementsprechend nicht benötigt. Die Abbildung erfolgt über das Städtebauliche Sondervermögen "Altstadt".

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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