Beschlussvorlage - VO/2021/3999-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegenschaftsvermögens der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.6 Abt. Gebäudemanagement
- Bearbeiter:
- Karin Wurm
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 30 RECHTSAMT; 60 BAUAMT; 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wurm, Karin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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06.09.2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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30.09.2021
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Sachverhalt
Begründung:
Die Darstellung des Beschlussvorschlags der Verwaltung erfolgt anhand einer Synopse zwischen den Vorlagen von 1999 und 2021.
Gegenüberstellung der Inhalte der Vorlage für den Beschluss zur Veräußerung kommunalen Vermögens vom 01.02.1999 und den Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegenschaftsvermögens der Hansestadt Wismar
Der Arbeitsauftrag bestand darin, die ursprünglichen Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Vermögens der Hansestadt Wismar vom 01.02.1999 in ihrer gesamten Struktur zu überarbeiten und diese den aktuellen, insbesondere rechtlichen Gegebenheiten bzw. Erfordernissen anzupassen.
Für eine übersichtliche Gliederung und Abarbeitung der jeweiligen Gliederungspunkte wurden die modifizierten Leitlinien aus einer Grobdisposition heraus entwickelt und mit den notwendigen Ausführungen untersetzt.
Nach eingehender Beratung mit den Fachämtern wurde ein neuer Entwurf erarbeitet. Die nachfolgende Tabelle zeigt anhand der Grobdisposition auf, welche Unterschiede in der Bewertung und Erörterung beider Leitlinien bestehen.
Grobdisposition | 01.02.1999 | 24.08.2021 |
1. Definitionen zum Vermögen an Liegenschaften der HWI
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Aufteilung der Liegenschaften anhand ihrer Lage (Sanierungsgebiet, nicht Sanierungsgebiet)
| Aufteilung anhand der Bebauung (bebaut, nicht bebaut) |
2. zu berücksichtigende kommunale Satzungen und Verordnungen, Gesetze auf Bundes- und Landesebene
| enthält keine Ausführungen | Aufzählung von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Satzungen, welche Einfluss auf eine Veräußerung von kommunalem haben |
3. Definition des Verkehrswertes einer Liegenschaft und die Berücksichtigung bei den Veräußerungen von Liegenschaften
| enthält keine erklärenden Ausführungen, Erwähnung unter den Punkten 1.2, 1.4, 2.2 und 2.3 | wird unter Punkt 3 hinreichend erklärt |
4. Art und Weise des Verkaufs von Liegenschaften in Bezug auf Mieter und Pächter, Wohnungsbaugesellschaften,
| findet unter den Punkten 1.1 und 2.1 Berücksichtigung | Erklärung des Vorzugs von Mietern, Pächtern und Erbbauberechtigten beim Verkauf einer Liegenschaft |
5. Verfahren zur Veräußerungen
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direkte Erläuterungen zu Veräußerungsverfahren sind nicht enthalten, unter den Punkten 1.3, 2.3 ist die Regelung, dass bei schwer veräußerbaren Grundstücken unterhalb des Verkehrswertes veräußert werden kann, nicht veräußerbare Grundstücke werden in das D-4-Vermögen aufgenommen, der Vorzug – Eigennutzung vor Fremdnutzung – ist unter 1.7 und 2.4 enthalten
| Hinreichende Erläuterungen zu den einzelnen möglichen vier Verfahren |
6. Bedingungen zu Veräußerungen von Liegenschaften mit Erbbaurecht
| enthält keine Ausführungen | Erläuterung zum Erbbaurecht, Rückabwicklungen und Vorkaufsrecht für den Erbbauberechtigten |
7. Gestaltung der Kaufverträge mit den notwendigen rechtlichen Sicherungen für die HWI
| Punkt 1.8, Sanierungs-verpflichtung für den Käufer vorgeschrieben, 1.9, 2.5 Vorkaufsrecht für die HWI, | Schadensabwehr, Haftungssauschluss für HWI, Verlagerung der Gestaltungsverantwortung ans zuständige Fachamt, Absprache mit prüfenden Ämtern |
8. Vorgehensweise bei Rückabwicklung von Kaufverträgen aller Art
| enthält keine Ausführungen | Entscheidungsgewalt bei der Verwaltungsführung mit Info an die Bürgerschaft |
9. Entscheidungsbefugnisse und einzubeziehende beschließende Gremien der HWI
| 2.3 Bürgerschaft, HA, Bürgermeisterin, 2.1 – Änderungen - FA und Liegenschaftsausschuss | nach den Wertgrenzen der Hauptsatzung sind die Entscheidungsgremien zu beteiligen |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnishaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Die Maßnahme ist: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| neu | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eine Erweiterung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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279 kB
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