Beschlussvorlage - VO/2021/3999-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien zur Veräußerung des kommunalen Liegenschaftsvermögens entsprechend der Anlage.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Die Darstellung des Beschlussvorschlags der Verwaltung erfolgt anhand einer Synopse zwischen den Vorlagen von 1999 und 2021.

 

Gegenüberstellung der Inhalte der Vorlage für den Beschluss zur Veräußerung kommunalen Vermögens vom 01.02.1999 und den Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegenschaftsvermögens der Hansestadt Wismar

Der Arbeitsauftrag bestand darin, die ursprünglichen Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Vermögens der Hansestadt Wismar vom 01.02.1999 in ihrer gesamten Struktur zu überarbeiten und diese den aktuellen, insbesondere rechtlichen Gegebenheiten bzw. Erfordernissen anzupassen.

 

Für eine übersichtliche Gliederung und Abarbeitung der jeweiligen Gliederungspunkte wurden die modifizierten Leitlinien aus einer Grobdisposition heraus entwickelt und mit den notwendigen Ausführungen  untersetzt.

 

Nach eingehender Beratung mit den Fachämtern wurde ein neuer Entwurf erarbeitet. Die nachfolgende Tabelle zeigt anhand der Grobdisposition auf, welche Unterschiede in der Bewertung und Erörterung beider Leitlinien bestehen.

 

Grobdisposition

01.02.1999

24.08.2021

1.

Definitionen zum Vermögen an Liegenschaften der HWI

 

 

Aufteilung der Liegenschaften anhand ihrer Lage (Sanierungsgebiet, nicht Sanierungsgebiet)

 

Aufteilung anhand der Bebauung (bebaut, nicht bebaut)

 

2.

zu berücksichtigende kommunale Satzungen und Verordnungen,

Gesetze auf Bundes- und Landesebene

 

enthält keine Ausführungen

Aufzählung von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Satzungen, welche Einfluss auf eine Veräußerung von kommunalem haben

 

3.

Definition des Verkehrswertes einer Liegenschaft und die Berücksichtigung bei den Veräußerungen von Liegenschaften

 

enthält keine erklärenden Ausführungen, Erwähnung unter den Punkten 1.2, 1.4, 2.2 und 2.3

wird unter Punkt 3 hinreichend erklärt

 

4.

Art und Weise des Verkaufs von Liegenschaften

in Bezug auf Mieter und Pächter, Wohnungsbaugesellschaften,

 

findet unter den Punkten 1.1 und 2.1 Berücksichtigung

Erklärung des Vorzugs von Mietern, Pächtern  und Erbbauberechtigten beim Verkauf einer Liegenschaft

 

5.

Verfahren zur

Veräußerungen

 

 

direkte Erläuterungen zu Veräußerungsverfahren sind nicht enthalten, unter den Punkten 1.3, 2.3 ist die Regelung, dass bei schwer veräußerbaren Grundstücken  unterhalb des Verkehrswertes veräußert werden kann, nicht veräußerbare Grundstücke werden in das D-4-Vermögen aufgenommen, der Vorzug – Eigennutzung vor Fremdnutzung – ist unter 1.7 und 2.4 enthalten

 

 

Hinreichende Erläuterungen zu den einzelnen möglichen vier Verfahren

 

6.

Bedingungen zu Veräußerungen von Liegenschaften mit Erbbaurecht

 

enthält keine Ausführungen

Erläuterung zum Erbbaurecht, Rückabwicklungen und Vorkaufsrecht für den Erbbauberechtigten

 

7.

Gestaltung der Kaufverträge mit den notwendigen rechtlichen Sicherungen für die HWI

 

 

Punkt 1.8, Sanierungs-verpflichtung für den Käufer vorgeschrieben, 1.9, 2.5 Vorkaufsrecht für die HWI,

Schadensabwehr, Haftungssauschluss für  HWI, Verlagerung der Gestaltungsverantwortung ans zuständige Fachamt, Absprache mit prüfenden Ämtern

 

8.

Vorgehensweise bei Rückabwicklung von Kaufverträgen aller Art

 

enthält keine Ausführungen

Entscheidungsgewalt bei der Verwaltungsführung mit Info an die Bürgerschaft

 

9.

Entscheidungsbefugnisse und einzubeziehende beschließende Gremien der HWI

 

2.3 Bürgerschaft, HA, Bürgermeisterin, 2.1 – Änderungen - FA und Liegenschaftsausschuss

nach den Wertgrenzen der Hauptsatzung sind die Entscheidungsgremien zu beteiligen

 


 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...