06.09.2021 - 7 Leitlinien zur Veräußerung kommunalen Liegensch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ohlerich führte in die Vorlage ein und machte auf die Übersicht und die Änderungen aufmerksam.

 

Danach folgte die Diskussion:

 

Wortmeldungen:  Herr Naumann, Herr Warna, Frau Wiechert, Frau Rakow, Herr Sieg, Frau Wurm, Herr Schneider, Herr Reppien

 

Folgende Fragen wurden gestellt:

 

-         Warum sprechen wir über Verkauf, obwohl Erbbaupacht einen höheren Stellenwert hat?

-         Erbbaupacht sollte Hauptaugenmerk erhalten …

-         Über den Erbbauzins hätte die HWI mehr Einnahmen …

-         Jungen Familien den Kauf ermöglichen …

-         Punktesystem anwenden beim Verkauf …

-         Den Hauptausschuss beteiligen mittels einer Liste, welche Liegenschaften verkauft wurden und in Erbbaupacht vergeben wurden …

 

Die Verwaltung nahm zu den aufgeworfenen Fragen Stellung und ging auf die Themen ein. Sie teilte mit, dass grundsätzlich vorher geprüft wird, ob die Liegenschaft verkauft oder in Erbbaupacht vergeben wird.

 

Weitere Themen und Fragen:

 

-         Inwiefern ist sozialer Wohnungsbau vorgesehen?

-         Gesunde Quartiersbildung

 

Die Fraktion DIE LINKE., Herr Warna, kam auf den Pkt. 5. „Verfahren der Veräußerung“ und hier den Unterpkt. 3  „Konzept mit und ohne Anhandgabe“ der Leitlinien zu sprechen:

 

Dieser Punkt könnte folgendermaßen im Absatz „Insbesondere sollten Hauptkategorien wie:“ ergänzt werden:

 

-         Ein Anteil sozialer Wohnungsbau am Gesamtprojekt …

 

Dies könnte die Quartiersbildung ergänzen und wohl möglich positiv beeinflussen.

 

Die Verwaltung nahm zur Sache Stellung.

 

 

(Frau Woellert verließ den Sitzungsraum um 19:54 Uhr.)

 

 

Die Fraktion DIE LINKE. stellte den Antrag, den vorgenannten Pkt. 3 der Leitlinien zu ergänzen:

 

-         Ein Anteil sozialer Wohnungsbau am Gesamtprojekt

 

Herr Naumann ließ über den Antrag der Fraktion DIE LINKE. abstimmen:

 

-         mehrheitlich abgelehnt (2 Ja-Stimmen, 3 Nein, 3 Enthaltungen)

 

 

Sodann ließ Herr Naumann über die Vorlage der Verwaltung abstimmen:

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien zur Veräußerung des kommunalen Liegenschaftsvermögens entsprechend der Anlage.

 

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage