Beschlussvorlage - VO/2013/0729

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2014 in der Gesamthöhe von 5.000.000,00 € anteilig für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ost - Kagenmarkt“ entsprechend der Anlagen 1 und 2.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien ist der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm 2014 beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.

 

Mit dem Förderantrag 2014 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ (Anlage 1) Städtebauförderungsmittel in Höhe von 4.000.000,00 € und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ost - Kagenmarkt“ (Anlage 2) Städtebauförderungsmittel in Höhe von 1.000.000,00 €.

 

Die Anträge auf Städtebauförderungsmittel für das Programm 2014 für die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen „Altstadt“ (Anlage 1.1) und „Ost - Kagenmarkt“ (Anlage 2.1) werden in der Vorlage dargestellt.

 

Die neu zu beantragenden Städtebauförderungsmittel für das Programm 2014 basieren jeweils auf einer fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche aus den Zuarbeiten der hausverwaltenden Ämter der Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar, den Versorgungsträgern und privaten Antragstellern zusammengestellt wurden und dem Antrag als Anlagen 1.3 und 2.3 zum jeweiligen Programmgebiet beiliegen.

 

Zudem sind in den Anlagen 1.2 und 2.2 die geplanten Maßnahmen dargestellt, die aus verfügbaren und bewilligten Mitteln der Jahre 2009 – 2013 finanziert werden sollen.

 

In den Übersichten zu den Maßnahmen mit gesicherter Finanzierung (Anlagen 1.2 und 2.2) sind die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Maßnahmen, deren dargestellte Finanzhilfen auf Grundlage vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2013 – 2017 bereits gebunden sind. Des Weiteren enthält die Darstellung auch Einzelmaßnahmen, welche sich in Vorbereitung befinden. Aufgrund des über 5 Jahre laufenden kassenwirksamen Zeitraums sind einige der genannten Einzelmaßnahmen im Förderantrag noch nicht ausfinanziert und müssen zur Ausfinanzierung daher zusätzlich auch im Förderantrag 2014 berücksichtigt werden.

 

Im Förderantrag für die beiden Gesamtmaßnahmen gemäß den Anlagen 1.1 und 2.1 werden sowohl die bisher nicht ausfinanzierten als auch neue Einzelmaßnahmen entsprechend ihrer Priorität aus dem jeweiligen Fördergebiet dargestellt.

            

Da die Antragssumme für die städtebauliche Gesamtmaßnahme “Altstadt“ auf 4.000.000,00 € und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Ost - Kagenmarkt“ auf 1.000.000,00 € begrenzt ist, lassen sich derzeit nur ein Teil der in der Prioritätenliste enthaltenen Einzelmaßnahmen im Förderantrag darstellen. Daher sind im Antrag auch Maßnahmen ohne Summe aufgeführt, die sich dann in der Prioritätenliste wieder finden.

            

Die Prioritätenlisten in den Anlagen 1.3 und 2.3 weisen die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge in dem jeweiligen Programmgebiet aus.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

51103.7844000 TH 08

(Produktkonto für den Eigen-mittelanteil)

2014 –   69.600,00 €

2015 – 365.300,00 €

2016 – 511.400,00 €

2017 – 292.200,00 €

2018 – 219.200,00 €

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Das städtebauliche Sondervermögen tangiert lediglich mit dem Eigenmittelanteil den städtischen Kernhaushalt und mit den zusätzlichen Eigenanteilen. Für das Sondervermögen werden eigenständige Haushaltspläne erarbeitet.

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Der Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar beträgt beim Denkmalschutzprogramm 20 % und bei allen übrigen Städtebauförderungsprogrammen 33,33 %. Erst nach Mittelbereitstellung durch das Land kann die konkrete Summe des Eigenmittelanteils der Hansestadt Wismar für die einzelnen Programme genau veranschlagt werden. Grundsätzlich ist für das erste Jahr mit 5 %, im 2. Jahr mit 25 %, im 3. Jahr mit 35 %, im 4. Jahr mit 20 % und im 5. Jahr mit 15 % zu rechnen.

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des städtebaulichen Sondervermögens enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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