Beschlussvorlage - VO/2013/0729
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2014
- Gesamtmaßnahme "Altstadt" und
- Gesamtmaßnahme "Ost-Kagenmarkt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beteiligt:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; Sonstige - Beratung mit Externen; I Bürgermeister; II Senator; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; 60.2 Abt. Planung; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Feichtinger, Birgit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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08.08.2013
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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12.08.2013
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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29.08.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2014 in der Gesamthöhe von 5.000.000,00 anteilig für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Ost - Kagenmarkt entsprechend der Anlagen 1 und 2.
Sachverhalt
Begründung:
Gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien ist der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm 2014 beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.
Mit dem Förderantrag 2014 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt (Anlage 1) Städtebauförderungsmittel in Höhe von 4.000.000,00 und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Ost - Kagenmarkt (Anlage 2) Städtebauförderungsmittel in Höhe von 1.000.000,00 .
Die Anträge auf Städtebauförderungsmittel für das Programm 2014 für die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Altstadt (Anlage 1.1) und Ost - Kagenmarkt (Anlage 2.1) werden in der Vorlage dargestellt.
Die neu zu beantragenden Städtebauförderungsmittel für das Programm 2014 basieren jeweils auf einer fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche aus den Zuarbeiten der hausverwaltenden Ämter der Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar, den Versorgungsträgern und privaten Antragstellern zusammengestellt wurden und dem Antrag als Anlagen 1.3 und 2.3 zum jeweiligen Programmgebiet beiliegen.
Zudem sind in den Anlagen 1.2 und 2.2 die geplanten Maßnahmen dargestellt, die aus verfügbaren und bewilligten Mitteln der Jahre 2009 2013 finanziert werden sollen.
In den Übersichten zu den Maßnahmen mit gesicherter Finanzierung (Anlagen 1.2 und 2.2) sind die Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Maßnahmen, deren dargestellte Finanzhilfen auf Grundlage vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2013 2017 bereits gebunden sind. Des Weiteren enthält die Darstellung auch Einzelmaßnahmen, welche sich in Vorbereitung befinden. Aufgrund des über 5 Jahre laufenden kassenwirksamen Zeitraums sind einige der genannten Einzelmaßnahmen im Förderantrag noch nicht ausfinanziert und müssen zur Ausfinanzierung daher zusätzlich auch im Förderantrag 2014 berücksichtigt werden.
Im Förderantrag für die beiden Gesamtmaßnahmen gemäß den Anlagen 1.1 und 2.1 werden sowohl die bisher nicht ausfinanzierten als auch neue Einzelmaßnahmen entsprechend ihrer Priorität aus dem jeweiligen Fördergebiet dargestellt.
Da die Antragssumme für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt auf 4.000.000,00 und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Ost - Kagenmarkt auf 1.000.000,00 begrenzt ist, lassen sich derzeit nur ein Teil der in der Prioritätenliste enthaltenen Einzelmaßnahmen im Förderantrag darstellen. Daher sind im Antrag auch Maßnahmen ohne Summe aufgeführt, die sich dann in der Prioritätenliste wieder finden.
Die Prioritätenlisten in den Anlagen 1.3 und 2.3 weisen die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge in dem jeweiligen Programmgebiet aus.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.7844000 TH 08 (Produktkonto für den Eigen-mittelanteil) 2014 69.600,00 2015 365.300,00 2016 511.400,00 2017 292.200,00 2018 219.200,00 | Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Das städtebauliche Sondervermögen tangiert lediglich mit dem Eigenmittelanteil den städtischen Kernhaushalt und mit den zusätzlichen Eigenanteilen. Für das Sondervermögen werden eigenständige Haushaltspläne erarbeitet. | |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Der Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar beträgt beim Denkmalschutzprogramm 20 % und bei allen übrigen Städtebauförderungsprogrammen 33,33 %. Erst nach Mittelbereitstellung durch das Land kann die konkrete Summe des Eigenmittelanteils der Hansestadt Wismar für die einzelnen Programme genau veranschlagt werden. Grundsätzlich ist für das erste Jahr mit 5 %, im 2. Jahr mit 25 %, im 3. Jahr mit 35 %, im 4. Jahr mit 20 % und im 5. Jahr mit 15 % zu rechnen. | |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des städtebaulichen Sondervermögens enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
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616,8 kB
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