12.08.2013 - 12 Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 12.08.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz
- Bearbeiter:
- Birgit Feichtinger
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Isbarn beginnt mit der Vorstellung der Vorlage zur Beantragung von Städtebauförderungsmittel für das Programm 2014 in Höhe von insgesamt 5.000.000,00 Euro (4.000.000,00 Euro für die Altstadt und 1.000.000,00 Euro für den Kagenmarkt).
Anschließend übergibt Frau Isbarn das Wort an Herrn Günter, der über den Antrag zur Anmeldung des weiteren Finanzbedarfs der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Altstadt informiert.
Zuerst bittet Herr Günter die Anwesenden, die auf dem Tisch liegende Anlage 1.3 (Ergänzung zum Sachstandsbericht zum Antrag auf Bereitstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programmjahr 2014 - Prioritätenliste) in der erhaltenen Vorlage auszutauschen.
Anschließend gibt Herr Günter weitere Erläuterungen zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme Altstadt Wismar. Er erklärt, dass die Maßnahmen im Förderantrag Programm 2014 (Anlage 1.1) die bisher nicht ausfinanzierten und neue Einzelmaßnahmen entsprechend ihrer Priorität beinhalten, für die Städtebauförderungsmittel beantragt werden. Die bewilligten Finanzhilfen aus dem Programm 2014 würden dann für den Zeitraum 2014 bis 2018 kassenwirksam werden. Die beantragten Mittel zur kontinuierlichen Fortführung der Sanierungsmaßnahmen, durchzuführenden Ordnungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen und sonstigen Maßnahmen werden zudem in der Prioritätenliste (Anlage 1.3) in einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge aufgeführt. Die Prioritätenliste ist zur Untersetzung des Förderantrages zum Programm 2014 dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Neu ist, dass in der Prioritätenliste nunmehr auch die Einzelmaßnahmen aufzuführen sind, die aus bereits bewilligten Städtebauförderungsmitteln gefördert werden sollen.
Auf die Aussage von Herrn Litzner, dass andere kleine Gemeinden nicht mehr in der Lage sind Fördermittel zu beziehen, möchte er wissen, ob dies auch für die Hansestadt Wismar zutrifft. Daraufhin antwortet Herr Günter, dass die Hansestadt Wismar zu den großen Städten im Land zählt, die bisher eine sichere Säule für die Abnahme von Fördermitteln darstellen.
Auf den Hinweis von Herrn Lüdemann, dass bei den Speichern in der Prioritätenliste kein Realisierungszeitraum angegeben ist, teilt Herr Günter mit, dass diese sich noch im Eigentum der Stadt befinden, jedoch hinsichtlich einer möglichen künftigen Förderung nach Veräußerung in der Prioritätenliste darzustellen sind.
Herr Manthey macht darauf aufmerksam, dass die Hansestadt Wismar ihre Eigenmittel durch Kredite finanziert. Herr Dr. Fanger weist darauf hin, dass die Eigenmittel nicht mit Krediten
finanziert werden.
Nun übergibt Herr Günter das Wort an Herrn Bernhardt (GOS), der über den Antrag zur Anmeldung des weiteren Finanzbedarfs der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Ost-Kagenmarkt informiert. Auf Bitte des Sanierungsausschusses wurde jedem Bauausschuss-Mitglied ein Übersichtsplan der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme Ost-Kagenmarkt zur weiteren Diskussion in den Fraktionen übergeben.
Anschließend gibt Herr Kargel die Vorlage (mit der geänderten Anlage 1.3) zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2014 in der Gesamthöhe von 5.000.000,00 anteilig für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt und für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Ost - Kagenmarkt entsprechend der Anlagen 1 und 2.
Anlagen zur Vorlage
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1
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616,8 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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