Fraktionsantrag - VO/2018/2539
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradverkehr in der Fußgängerzone
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion DIE LINKE.
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE.
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
25.01.2018
| |||
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
|
Vorberatung
|
|
|
06.02.2018
| |||
|
06.03.2018
| |||
|
03.04.2018
| |||
●
Gestoppt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
05.03.2018
| |||
|
09.04.2018
|
Sachverhalt
Begründung:
Fahren mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone stellt eine erhebliche Gefahr für alle Fußgänger, insbesondere für kleine Kinder, dar. In keiner anderen vergleichbaren Stadt ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone erlaubt.Wismar sollte auf dieses negative Alleinstellungsmerkmal verzichten.
Der § 41 der Straßenverkehrsordnung regelt in Absatz 1 und 2 folgende Ge- und Verbote:
1. Anderer als Fußgängerverkehr darf die Fußgängerzone nicht benutzen.
2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung einer Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig muss der Fahrverkehr warten, er darf nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.
