Beschlussvorlage - VO/2025/0501

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzungen 2026/2027 der Hansestadt Wismar (inkl. des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“) gemäß Anlagen. 

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Sachverhalt

Gemäß § 45 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung kann gemäß Abs. 2 auch Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten. Auf Grund der guten Erfahrungen der vergangenen Jahre wurde der Haushalt 2026/2027 erneut als „Doppelhaushalt“ aufgestellt. Als Vorteile hervorzuheben sind dabei

 

  • die Vermeidung der vorläufigen Haushaltsführung im zweiten Haushaltsjahr,
  • die fortlaufende Umsetzung der Investitionstätigkeit sowie
  • die Ausführung des Stellenplans.

 

Nach § 45 Abs. 1 KV M-V ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung und besteht nach Abs. 4 selbst aus

 

  • dem Ergebnishaushalt
  • dem Finanzhaushalt
  • den Teilhaushalten und
  • dem Stellenplan.

 

Weiterhin sind dem Haushaltplan die Anlagen nach § 1 GemHVO-Doppik beizufügen.

 

Auf der Grundlage des § 64 Abs. 2 und 4 KV M-V in Verbindung mit den Städtebauförderrichtlinien M-V ist für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch eine Sonderrechnung zu führen. Mit der Anlage 2 „Haushaltsplan 2026/2027 Städtebauliches Sondervermögen „Altstadt“ - Band II“ wird diesem Umstand Rechnung getragen. 

 

* Hinweis: Auf Grundlage des § 8 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wurden die Produkte und Anlagen den einzelnen Fachausschüssen zugeordnet und bilden damit den inhaltlichen Schwerpunkt für die Sitzungen. Die Zuordnung ist Anlage 3 zu entnehmen. Zur besseren Orientierung nutzen Sie in den großen PDF-Dokumenten (Band I und II) gern die „Suchfunktion“ über das Lupen-Symbol. *

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Finanz. Auswirkung

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 – 3 Anlagen

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

 

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

x

Vorgeschrieben durch: §§ 45 ff. KV M-V iVm. GemHVO-Doppik

(Alle Beträge in Euro)

 

 

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Anlagen

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