Prüfvermerk/Prüfbericht gem. KPG M-V - PV/2017/2358

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Der durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12.2013 einschließlich der Jahresabschlüsse der Städtebaulichen Sondervermögen Altstadt, Friedenshof, Lübsche Burg und Kagenmarkt wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar mittels Beschluss festgestellt.

 

 

Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt haben den Jahresabschluss der Hansestadt Wismar zum 31.12.2013 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

Das Rechnungsprüfungsamt hat das Ergebnis in seinem Schlussbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Schlussbericht incl. des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Bürgerschaft entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 beschlossen, der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Wismar zum 31.12.2013 zu empfehlen.

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Anlagen

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