Beschlussvorlage - VO/2017/2265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung).
  2. Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Wochenmarktsatzung vom 28.11.2011 und der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen vom 19.12.1991 in der Fassung der 3. Änderung vom 22.12.2001.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Hansestadt Wismar betreibt Wochenmärkte als öffentliche Einrichtung. Hierbei ist sie berechtigt, das Verhältnis zu den Nutzern der öffentlichen Einrichtung öffentlich-rechtlich durch Satzung  (§§ 5, 14 Abs. 2 KV M-V i.V.m. §§ 1, 4, 6 KAG M-V) zu regeln oder privatrechtlich durch Benutzungs- und Entgeltordnung (§ 1 Abs. 3 KAG M-V). In letzterem Fall handelt es sich bei der Marktordnung um Allgemeine Vertragsbedingungen, die im Verhältnis zu den Marktbeschickern aufgrund privatrechtlicher Verträge wirken.

 

Bei der Überarbeitung der Vorlage wurden nochmals diese beiden Möglichkeiten gegenübergestellt.

Letztlich haben die Vorteile einer Benutzungs- und Entgeltordnung überwogen.

Dies insbesondere deshalb, weil für eine Gebührensatzung das komplizierte und streng formal-juristische Kommunalabgabengesetz zugrunde gelegt werden müsste. Weiterhin müsste man mit Verwaltungsakten arbeiten, d.h. jede Teilnahme eines Marktbeschickers am Markt müsste durch einen Verwaltungsakt geregelt werden.

Da in der Praxis die Markthändler meistens durch mündliche Zusage des Marktmeisters ihren Platz erhalten, ist das durch einen mündlichen Vertrag weitaus unkomplizierter, als durch einen mündlichen Verwaltungsakt, der auf Verlangen begründet werden müsste und der Rechtsbehelfen ausgesetzt sein könnte.

Der Vorteil einer Gebührensatzung läge darin, dass man im Falle einer Vollstreckung der Gebühren diese direkt durch städtische Vollstreckungsbeamte durchführen könnte. Im Falle einer Benutzungs- und Entgeltordnung müsste man den Weg über einen Mahnbescheid gehen.

Dieses Problem kann aber dahingestellt bleiben, da nur der Marktbeschicker einen Platz erhält, der auch noch vor Ort am selben Tage bezahlt.

 

Die Form der Entgelt- und Benutzungsordnung wird in vergleichbaren Fällen wie z.B. der Entgelte für Veranstaltungen im Rathaus und Zeughaus und Hafenbenutzungsentgelte erfolgreich angewendet.

 

Die nun vorgelegte Marktordnung wurde aufgrund des Überarbeitungsbedarfs der bisher gültigen Wochenmarktsatzung aus dem Jahr 2011 sowie der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen der Hansestadt Wismar von 2001 erstellt. Zusätzlich lag das Hauptaugenmerk auf der Verbesserung des Kostendeckungsgrades des Produktes Märkte, der auch im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gefordert wird.

 

Eingearbeitet in die neue Benutzungs- und Entgeltordnung wurden sowohl die Anregungen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe als auch dem Finanzausschuss zum Entwurf der Wochenmarktsatzung, die in der Aprilsitzung der Bürgerschaft zurückgezogen worden ist.

Des Weiteren ist die Kalkulation (Anlage 2) nochmals aufgrund der Hinweise aus der Bürgerschaft und dem Rechnungsprüfungsausschuss überarbeitet worden. Alle Änderungen in Bezug auf die zuvor vorgelegte Kalkulation sind rot gekennzeichnet.

Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit wurde nun der Standort Friedenshof separat dargestellt. Da auf den Standort Friedenshof 1% der Gesamtkosten entfallen, reduziert sich entsprechend der prozentuale Anteil der Kosten für den Standort Wendorf auf 13%.

Nach nochmaliger, kritischer Überprüfung der Tätigkeiten des Marktmeisters wurde festgestellt, dass er 6,6% seiner Arbeitszeit für andere Tätigkeiten im Einsatz ist. Dies betrifft insbesondere das Schwedenfest und Fahrten zum Großmarkt. Im Ergebnis wurde ein Betrag i.H.v. 3.553 Euro von den Personalkosten abgezogen. Folglich mindern sich ebenfalls die Gemeinkosten. Im Rahmen der Fahrten zum Großmarkt wurden die Kosten für die Fahrzeugunterhaltung um 8,40 Euro (Spritkosten) korrigiert.

Wesentliche Veränderung ist jedoch die Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für den Standort Wendorf. Aus verkehrsrechtlichen Gründen wurde am 18. Mai 2017 die Marktfläche in Wendorf neu vermessen. Dabei hat sich ergeben, dass die ausgewiesene Fläche für den Wochenmarkt verkleinert und die Beschilderung angepasst wird. Dadurch verringert sich die Summe an Sondernutzungsgebühren von 6.853 Euro auf 1.816 Euro, mithin um 5.037 Euro.

Insbesondere aufgrund der niedrigeren Sondernutzungsgebühren wird nunmehr vorgeschlagen, die Entgelte am Samstag auf dem Marktplatz mit 4,00 Euro je Frontmeter zu berechnen und auf die Erhöhung auf 5,00 Euro ab 1. Mai 2019 zu verzichten.

Bei Erhebung der vorgeschlagenen Entgelte wird voraussichtlich ein Kostendeckungsgrad i.H.v. 96% für die Wochenmärkte erreicht.

Die vorgenommenen Änderungen können der Synopse (Anlage 3) entnommen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57301/THH 3

Ertrag in Höhe von

26.645,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57301/THH 3

Einzahlung in Höhe von

26.645,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57301/THH 3

Ertrag in Höhe von

53.290,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57301/THH 3

Einzahlung in Höhe von

53.290,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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