29.06.2017 - 10.2 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 29.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10.5 Abt. Recht und Vergabe
- Bearbeiter:
- Frederike Gerber
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung).
- Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Wochenmarktsatzung vom 28.11.2011 und der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen vom 19.12.1991 in der Fassung der 3. Änderung vom 22.12.2001.
Begründung: 1. Stellvertreter des Bürgersmeisters, Herr Berkhahn
Herr Dr. Schubach, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Ergänzungsantrag:
§14 (4)
Selbsterzeuger können den Entgeltanspruch aus § 14 (1) alternativ durch Gebühr von 20,00 € jährlich oder 10,00 € halbjährlich abgelten.
Wortmeldungen: 1. Stellvertreter des Bürgersmeisters, Herr Berkhahn; Herr Domke; 1. Stellvertreter des Bürgersmeisters, Herr Berkhahn; Herr Dr. Schubach
Es erfolgt die Abstimmung über den Ergänzungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion.
- beschlossen
Die Vorlage kommt modifiziert zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung).
- Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung zur Aufhebung der Wochenmarktsatzung vom 28.11.2011 und der Gebührensatzung für Wochenmärkte, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen vom 19.12.1991 in der Fassung der 3. Änderung vom 22.12.2001.
§ 14 (4) der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte der Hansestadt Wismar (Marktordnung): Selbsterzeuger können den Entgeltanspruch aus § 14 (1) alternativ durch Gebühr von 20,00 € jährlich oder 10,00 € halbjährlich abgelten.
Anlagen zur Vorlage
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13,8 kB
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Anlagen
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1
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