Beschlussvorlage - VO/2012/0620

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar – Abfallgebührensatzung – vom 09. Dezember 2008.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 01.07.2011 hat der Landkreis Nordwestmecklenburg Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, die nach der Einkreisung der Hansestadt Wismar mit Wirkung vom 4. September 2011 auf den Landkreis übergegangen sind, an die Hansestadt Wismar zurück übertragen. Damit liegt gemäß § 3 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Befugnis zum Erlass von Abfallgebührensatzungen bei der Stadt.

 

Aufgrund der weiterhin konsequenten Abfalltrennung in den Haushalten sind die Mengen, die der Verwertung zugeführt werden, gestiegen. Dies betrifft Mengen aus der haushaltsnahen Sperrmüllentsorgung, aus der Nutzung des Schadstoffmobils, der gelben Tonne für Leichtverpackungen, der blauen Tonne für Papier und Pappe sowie der braunen Tonne für Bioabfälle. Die Kosten dieser Entsorgungssysteme werden in der Kalkulation der Abfallgebühren mit berücksichtigt. Seit der letzten (geringfügigen) Gebührenanpassung ab Januar 2009 haben sich die wesentlichen Betriebskosten wie Dieselkraftstoff bis zum September 2012 um 43 % sowie die Personalkosten für langjährig beschäftigte Mülllader (EG 6 Stufe 6) um 9 % erhöht. Trotz aller kontinuierlich durchgeführten Optimierungen in der Tourenplanung können die Kosten im Jahr 2013 nicht mehr durch die Gebühreneinnahmen gedeckt werden. Aufgrund des Umstandes, dass es sich bei den gestiegenen Kostenpositionen in Wesentlichen um Fixkosten handelt, die auch bei schwankenden Abfallmengen anfallen, wird vorgeschlagen, diese durch die Anhebung der Grundgebühr abzudecken. Die mengenabhängige Entleerungsgebühr bleibt unverändert.

 

Die sich somit aus der Kalkulation ergebenden Gebührensätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Die Erhöhung liegt danach zwischen 3,3 % und 6,2 %. Eine Ausnahme stellt die Gebühr für die braune Biotonne dar. Für diese wird weiterhin nur eine Grundgebühr erhoben, die um 8,00 Euro (= 25,8 %) analog der grauen Abfallgefäße mit 60 l bzw. 80 l angehoben wird.

 

 

Gefäßart

 

 

wöchentl.

Grund-gebühr

 

alt

Grund-gebühr

 

neu

Ent-leerungs-

gebühr

alt

Ent-leerungs-

gebühr neu

Gesamt-

Gebühr

 

alt

Gesamt-

Gebühr

 

neu

Differenz

 

 

in EURO

Differenz

 

 

in %

60 l

30,00 €

38,00 €

1,92 €

1,92 €

129,84 €

137,84 €

    8,00

6,16

80 l

30,00 €

38,00 €

2,56 €

2,56 €

163,12 €

171,12 €

8,00

4,90

120 l

40,00 €

50,00 €

3,84 €

3,84 €

239,68 €

249,68 €

10,00

4,17

240 l

60,00 €

75,00 €

7,68 €

7,68 e

459,36 €

474,36 €

150,00

3,27

1.100 l

300,00 €

375,00 €

35,21 €

35,21 €

2.130,92 €

2.205,36 €

75,00

3,49

Bio

31,00 €

39,00 €

 

 

 

 

8,00

25,80

 

 

Die 1. Änderungssatzung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen im Vergleich zur bestehenden Satzung sind aus der als Anlage 2 beigefügten Synopse ersichtlich. Die Gebührenkalkulation ergibt sich aus der Anlage 3.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

  x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre (bei Bedarf):

 

 

 

3. Investitionsprogramm

  x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

 

 

kommunale Pflichtaufgabe

 

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Anlagen

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