Fraktionsantrag - VO/2016/1989
Grunddaten
- Betreff:
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Erstellung von jährlichen Haushaltssatzungen ab dem Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Interfraktionell
- Bearbeiter:
- Fraktionen Interfraktionell
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.10.2016
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Sachverhalt
Begründung:
Die Einführung des Doppelhaushaltes hat für die Verwaltungsarbeit zahlreiche Vorteile, z.B. die Aufarbeitung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse. Die Vorzeichen seit dem Beschluss der Bürgerschaft im Mai 2015 für die Erstellung eines Doppelhaushaltes haben sich jedoch zum Teil grundlegend verändert. Durch die Übernahme der Werft durch den Genting-Konzern und den damit verbundenen geplanten Investitionen der Eigentümer wird deutlich, dass die Hansestadt Wismar auf wirtschaftliche Entwicklungen schneller reagieren muss. Es ist zu erwarten, dass hiermit noch weitere Auswirkungen einhergehen werden. Aus Sicht unserer Fraktion bietet eine jährliche Haushaltsführung bessere Möglichkeiten, um auf kurzfristige Entwicklungen flexibler reagieren zu können. Die Rückkehr zur Erstellung von jährlichen Haushaltssatzungen ab dem Haushaltjahr 2018 erscheint daher sinnvoll.
