Fraktionsantrag - VO/2016/1736

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Bestellung eines Behindertenbeirates nach §41a KV M-V. Die Bürgerschaft bestellt den Behindertenbeirat im Juli 2016. Der Beirat soll eine Größe von fünf Personen umfassen.

Der Behindertenbeirat wird vom Büro der Bürgerschaft betreut.

 

Der Behindertenbeirat ist die Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und unterstützt die Arbeit des Behindertenbeauftragten der Hansestadt und gewährt beratende Unterstützung politischer Gremien und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Themen, die für behinderte und chronisch kranke Menschen von Bedeutung sind. Er fördert die Vernetzung der Arbeit der Vereine und Verbände und ihre Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Verwaltung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Vereine und Verbände, die sich für die Belange von behinderten Menschen einsetzen, sowie die Öffentlichkeit zur Einreichung von Personenvorschlägen aufzufordern.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Kommunalverfassung legt in §41a den Gemeinden nahe, Behindertenbeauftragte oder beiräte zu bestellen, um auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung Rücksicht zu nehmen. Ein erster Schritt in diese Richtung ging der Bürgermeister mit der kommissarischen Ernennung eines Behindertenbeauftragten innerhalb der Stadtverwaltung für den Bereich Barrierefreiheit. Jedoch umfasst das Thema Behinderung mehr als nur die Barrierefreiheit in und an öffentlichen Gebäuden oder auf öffentlichen Plätzen. Es geht auch um Themen wie Integration und Teilhabe, Pflegeversorgung und den Abbau von Vorurteilen und Benachteiligungen.

 

Die FÜR-WISMAR-Fraktion hält es angesichts der in den letzten Bürgerschaftssitzungen vorgetragenen Belange für geboten, dass den Bürgern der Hansestadt Wismar ein Gremium als Ansprechpartner zur Verfügung steht, welches aus verschiedenen Blickwinkeln auf die Probleme von Menschen mit Behinderung schauen kann. Dieses Prinzip hat sich beim Seniorenbeirat und dem KIJUPA bewährt.

 

Durch die Betreuung über das Büro der Bürgerschaft kann eine enge Kooperation mit der Bürgerschaft gewährleistet werden; auf Erfahrungen mit der Koordination der beiden anderen genannten Beiräte kann zurückgegriffen werden.

  

  

 

 

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