02.05.2016 - 5 Bestellung eines Behindertenbeirates der Hanses...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Bestellung eines Behindertenbeirates nach §41a KV M-V. Die Bürgerschaft bestellt den Behindertenbeirat im Juli 2016. Der Beirat soll eine Größe von fünf Personen umfassen.

Der Behindertenbeirat wird vom Büro der Bürgerschaft betreut.

 

Der Behindertenbeirat ist die Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und unterstützt die Arbeit des Behindertenbeauftragten der Hansestadt und gewährt beratende Unterstützung politischer Gremien und Erarbeitung von Stellungnahmen zu Themen, die für behinderte und chronisch kranke Menschen von Bedeutung sind. Er fördert die Vernetzung der Arbeit der Vereine und Verbände und ihre Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Verwaltung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Vereine und Verbände, die sich für die Belange von behinderten Menschen einsetzen, sowie die Öffentlichkeit zur Einreichung von Personenvorschlägen aufzufordern.

 

 

 

Herr Bojahr las zunächst den Beschlussvorschlag des Antrages der FÜR-WISMAR-Fraktion vor und zitierte aus dem Bericht/Antwort der Verwaltung. Sodann bat er Herrn Griese (Vorsitzender des Behindertenbeirates des Landkreises NWM) und im Anschluss Frau Scheufler (Behindertenbeauftragte des Landkreise NWM) sich vorzustellen und über ihre Arbeit zu berichten.

 

Im weiteren Verlauf der Sitzung berichtete Herr Rode über seine ihm seit Februar 2016 übertragene Aufgabe als Behindertenbeauftragter in Bezug auf die Schaffung der Barrierefreiheit.

 

Von Seiten der FÜR-WISMAR-Fraktion nahm Herr Reppien zum Antrag Stellung.

 

Nach den Vorträgen folgte die Diskussion:

 

Wortmeldungen:

Herr Bojahr, Herr Brüggert, Frau Adam, Herr Berkhahn, Herr Dr. Woellert, Herr Reppien

 

In der Diskussion wurde deutlich, dass die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsausschusses die jetzige Konstellation, dass es einen Behindertenbeirat des Landkreises NWM gibt und die HWI einen Behindertenbeauftragten Barrierefreiheitbestellt hat, für gut befinden. Sie vertreten weiterhin die Auffassung, dass es sinnvoll und gut ist, dass es in der Verwaltung der HWI und in der Verwaltung des Landkreises NWI jeweils Ansprechpartner gibt und der bestehende Behindertenbeirat des Landkreises NWM für den Landkreis und die Stadt Wismar zuständig ist. Daher wird die Notwendigkeit der parallelen Bestellung eines weiteren Behindertenbeirates für Wismar nicht gesehen.

 

Herr Griese regte noch an, zur Klärung grundsätzlicher Probleme von Menschen mit Behinderungen für den Behindertenbeirat des Landkreises NWM, einen Ansprechpartner in der Wismarer Bürgerschaft zu finden ähnlich wie im Landkreis NWM.

 

Herr Bojahr  fragte mehrfach nach, welche Auffassung vertreten wird bezüglich eines Kontaktmannes in der Bürgerschaft.

 

Herr Berkhahn nahm zu der Anregung von Herrn Griese Stellung und teilte mit, dass die Notwendigkeit von Seiten der Verwaltung nicht gesehen wird. Er machte darauf aufmerksam, dass 4 Personen aus Wismar im Behindertenbeirat des Landkreises NWM Mitglied sind - seines Wissens nach auch Frau Lechner.

 

Herr Dr. Woellert vertrat die Auffassung, dass es nicht passend sei, wenn ein Mitglied der Bürgerschaft verantwortlich gemacht wird. Jedes Mitglied müsste sich verantwortlich fühlen, wenn er durch Menschen mit Behinderung angesprochen wird.

Weitere Wortmeldungen zum Thema konnten nicht festgestellt werden.

 

Die Frage, ob ein Bürgerschaftsmitglied als Kontaktmann fungieren sollte, wurde nicht konkret herausgearbeitet und blieb offen.

 

Herr Reppien teilte auf Nachfrage von Herrn Bojahr mit, dass er im Auftrag seiner Fraktion den Antrag nicht zurückziehen wird.

 

Herr Bojahr ließ sodann über den Antrag abstimmen:

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich abgelehnt

 

Ja-Stimmen:1

Nein Stimmen:8

Enthaltungen:0