Beschlussvorlage - VO/2016/1650
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben Erteilung und Entziehung der Fahrerkarte nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 FPersGZust- und – KostLVO M-V vom Landkreis Nordwestmecklenburg auf die Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32 ORDNUNGSAMT
- Bearbeiter:
- Norbert Benz
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN; 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 32.1 Abt. Verkehr; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Benz, Nobert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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01.02.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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25.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt der in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben Erteilung und Entziehung der Fahrerkarte nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden und zur Regelung der Kosten für Amtshandlungen nach dem Fahrpersonalgesetz (Fahrpersonalgesetz-Zuständigkeit- und -Kostenlandesverordnung - FPersGZust- und -KostLVO M-V) vom Landkreis Nordwestmecklenburg auf die Hansestadt Wismar zu.
Sachverhalt
Begründung:
Mit dem Inkrafttreten des Gesetz zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes MV wurde den großen kreisangehörigen Städten die Zuständigkeit für die Führerscheinangelegenheiten zugewiesen. Damit konnten und können die in Wismar wohnenden Bürger in der dortigen Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen.
Die Zuständigkeit zur Erteilung der Fahrerkarte wurde zum obigen Zeitpunkt nicht auf die großen kreisangehörigen Städte übertragen, sondern verblieb als Aufgabe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Aufgrund dieser Situation können in Wismar wohnende Bürger in der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen, aber nicht die für Berufskraftfahrer erforderliche Fahrerkarte.
Um den hier in Wismar wohnenden Bürgern den zusätzlichen Weg für den Erhalt der Fahrerkarte in die Führerscheinstelle des Landkreises in Grevesmühlen zu ersparen, wurde zusammen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg die hier zum Beschluss vorliegende Verwaltungsvereinbarung erarbeitet. Diese Verwaltungsvereinbarung wurde mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abgestimmt und wird dem Kreistag
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Mit der Umsetzung der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung überträgt der Landkreis Nordwestmecklenburg diese Zuständigkeit auf die Hansestadt Wismar.
Damit können künftig die in Wismar wohnenden Bürger, im Ordnungsamt Wismar – Führerscheinstelle - die Fahrerkarte beantragen und erhalten.
Die finanziellen Aufwendungen, insbesondere für die Anschaffung der Software, werden mit den jährlich zu erwartenden Gebühreneinnahmen gedeckt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12300.4310000 | Ertrag in Höhe von | 1000 Euro |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 11403.5237000 | Aufwand in Höhe von | 1300 Euro |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12300.6319000 | Einzahlung in Höhe von | 1000 Euro |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 12300. | Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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x | Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12300.4310000 | Ertrag in Höhe von | 1000 Euro |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 12300.5254100 | Aufwand in Höhe von | 100 Euro |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
- | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
- | Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,1 kB
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