Beschlussvorlage - VO/2016/1650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft stimmt der in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben Erteilung und Entziehung der Fahrerkarte nach § 2 Abs. 1 und Abs. 3 Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden und zur Regelung der Kosten für Amtshandlungen nach dem Fahrpersonalgesetz (Fahrpersonalgesetz-Zuständigkeit- und -Kostenlandesverordnung - FPersGZust- und -KostLVO M-V) vom Landkreis Nordwestmecklenburg auf die Hansestadt Wismar zu.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit dem Inkrafttreten des Gesetz zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes MV wurde den großen kreisangehörigen Städten die Zuständigkeit für die Führerscheinangelegenheiten zugewiesen. Damit konnten und können die in Wismar wohnenden Bürger in der dortigen Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen.

Die Zuständigkeit zur Erteilung der Fahrerkarte wurde zum obigen Zeitpunkt nicht auf die großen kreisangehörigen Städte übertragen, sondern verblieb als Aufgabe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

 

Aufgrund dieser Situation können in Wismar wohnende Bürger in der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen, aber nicht die für Berufskraftfahrer erforderliche Fahrerkarte.

Um den hier in Wismar wohnenden Bürgern den zusätzlichen Weg für den Erhalt der Fahrerkarte in die Führerscheinstelle des Landkreises in Grevesmühlen zu ersparen, wurde zusammen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg die hier zum Beschluss vorliegende Verwaltungsvereinbarung erarbeitet. Diese Verwaltungsvereinbarung wurde mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg abgestimmt und wird dem Kreistag

zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Mit der Umsetzung der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung überträgt der Landkreis Nordwestmecklenburg diese Zuständigkeit auf die Hansestadt Wismar.

Damit können künftig die in Wismar wohnenden Bürger, im Ordnungsamt Wismar Führerscheinstelle - die Fahrerkarte beantragen und erhalten.

Die finanziellen Aufwendungen, insbesondere für die Anschaffung der Software, werden mit den jährlich zu erwartenden Gebühreneinnahmen gedeckt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12300.4310000

Ertrag in Höhe von

1000 Euro

Produktkonto /Teilhaushalt:

11403.5237000

Aufwand in Höhe von

1300 Euro

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12300.6319000

Einzahlung in Höhe von

1000 Euro

Produktkonto /Teilhaushalt:

12300.

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

  x

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12300.4310000

Ertrag in Höhe von

1000 Euro

Produktkonto /Teilhaushalt:

12300.5254100

Aufwand in Höhe von

100 Euro

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

   x

Die Maßnahme ist keine Investition

   -

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

   -

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

   x

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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