Beschlussvorlage - VO/2015/1606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für die Musikschule der Hansestadt Wismar wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 28. August 1997 eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die Musikschule der Hansestadt Wismar beschlossen. Diese wurde letztmalig durch die Änderungssatzung vom 30. Juli 2010 bezüglich der Entgelthöhe geändert. Die Anpassung aller Satzungen und Entgeltordnungen ist ständige Aufgabe der gesamten Verwaltung. Auf Grund des Haushaltssicherungskonzeptes der Hansestadt Wismar wurde der rechtliche Rahmen und die aktuelle Preisentwicklung auch für die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Musikschule überprüft. Die letzte Entgeltanpassung liegt über 5 Jahre zurück.

Trotz der bereits laufenden Gespräche zur Fusion der Musikschulen der Hansestadt Wismar und des Landkreises Nordwestmecklenburg muss davon ausgegangen werden, dass ein tatsächliches Zusammengehen der Einrichtungen finanziell nicht vor dem 01.01.2018 erfolgen kann. Auch Übergangsregelungen für eine parallele Gültigkeit der zur Zeit geltenden Bestimmungen sind für einen noch nicht festgelegten Zeitraum einzuplanen. Ein Verzicht auf Mehreinnahmen durch die Hansestadt Wismar vor diesem Hintergrund ist auf Grund der finanziellen Situation für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren jedoch nicht hinnehmbar.

Mit der geplanten Anpassung befindet sich die Musikschule der Hansestadt Wismar mit ihrem Preisniveau etwa im Mittel bezogen auf andere Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern (siehe Anlage für ausgewählte Musikschulen).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

                                                    X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

26301.4419000/07

Ertrag in Höhe von

23.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

26301.6419000/07

Einzahlung in Höhe von

23.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Voraussetzung für die Höhe der Mehreinnahmen ist eine etwa gleichbleibende Schülerbelegung und das Inkrafttreten der Entgeltordnung ab 1. März 2016. Die geplanten Mehreinnahmen sind in der jeweiligen Höhe im Haushalt 2016/2017 bereits eingearbeitet.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

26301.4419000/07

Ertrag in Höhe von

30.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

26301.6419000/07

Einzahlung in Höhe von

30.000,00

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                                                  X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

                                                  X

freiwillig

                                                  X

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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