01.02.2016 - 6 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Musiksch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 01.02.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN
- Bearbeiter:
- Edelgard Scheidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Es erfolgen Informationen von Frau Scheidt zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die
Musikschule der Hansestadt Wismar.
Die letzte Entgeltanpassung wurde im Jahr 2010 mit der 2. Änderung der Benutzungs- und
Entgeltordnung für die Musikschule der Hansestadt Wismar vorgenommen. Hierzu gibt es eine
Beschlussfassung in der Bürgerschaft.
Die jetzige Entgeltanpassung erfolgt auf Grundlage des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Hansestadt Wismar. Ebenfalls gibt es einen Hinweis auf die finanziellen
Auswirkungen der Entgeltanpassung für das Jahr 2016 und 2017.
Es erfolgen Wortmeldungen von Herrn Box, Herrn Hilse, Herrn Nadrowitz und Herrn Fuhrwerk.
Die Wortmeldungen betreffen unter anderem die gesunkenen Gebühren im Bereich Ensemblespiel, den Hinweis auf bestehende Verträge in diesem Bereich und die Handhabung mit den
bestehenden Verträgen nach neuer Entgeltordnung, die Betriebskostenabrechnung, die Fusion
der Musikschulen zwischen der Hansestadt Wismar und der Kreismusikschule sowie die Höhe
der Ermäßigungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Rabatten.
Zu den Wortmeldungen erfolgen Erläuterungen von Frau Rohloff, Herrn Senator Berkhahn und
Frau Scheidt.
Frau Rohloff informiert über die Senkung der Entgelte für den Bereich Ensemblespiel, dass
diese aufgrund der Aufnahme einer neuen Gruppe in der Entgeltordnung (Unterricht ab 4 Personen) zustande kommt. Ebenfalls teilt Frau Rohloff mit, dass Verträge im Bereich Ensemblespiel
für ein Schuljahr oder sogar nur halbjährlich abgeschlossen werden. Somit ergeben sich keine
rechtliche Bedenken bezüglich bestehender Verträge und nach in Kraft treten der neuen
Benutzungs- und Entgeltordnung.
An der Musikschule Wismar geben derzeit 11 hauptamtlich Beschäftigte und 20 Honorarkräfte
Unterricht. Es gibt zurzeit 730 Belegungen an der Musikschule. Es werden von den Mitarbeitern
der Musikschule grundsätzlich keine negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Fusion
der Musikschulen gesehen.
Herr Senator Berkhahn macht deutlich, dass das Stocken der Gespräche zu den Fusions-
verhandlungen nicht auf die Hansestadt Wismar zurück zu führen ist. Durch den Landkreis
Nordwestmecklenburg wurde erneut der vereinbarte Geprächstermin abgesagt.
Auf Nachfrage seitens Herrn Senator Berkhahn wurde von der Fachdienstleiterin Frau Krüger
mitgeteilt, dass noch Interesse an einer Fusion der Musikschulen besteht.
Der Landkreis NWM hat jedoch bereits deutlich gemacht, dass kein Interesse an der Übernahme
des Gebäudes der Musikschule Wismar besteht. Hierzu wird es ebenfalls noch Gespräche geben
müssen.
Frau Scheidt sagt eine Prüfung und bei Bedarf eine Präzisierung des § 3 Ermäßigungen bezüglich
der Gewährung von Rabatten bis zur Sitzung der Bürgerschaft im Februar zu. Hierzu wird es eine
Abstimmung mit dem Rechtsamt geben.
Herr Prof. Winkler lässt über die Vorlage abstimmen.
Die Vorlage wird einstimmig angenommen.
Anlagen zur Vorlage
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