Beschlussvorlage - VO/2015/1577
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.6 Hafenamt
- Bearbeiter:
- Mandy Hoepfner
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 10.5 Abt. Recht und Vergabe; 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 32 ORDNUNGSAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Forst, Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
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Vorberatung
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01.12.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.12.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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17.12.2015
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Sachverhalt
Begründung:
1. Allgemein:
Die Bürgerschaft beauftragte auf ihrer Sitzung am 30. April 2015 den Bürgermeister, bis zum Herbst diesen Jahres die Hafenbenutzungsentgelte mit dem Ziel der 100%igen Kostendeckung anzupassen und der Bürgerschaft entsprechende Änderungen vorzulegen (BA/2015/1262).
Mit dieser Vorlage legen wir eine Gebührenanpassung vor. Mit dieser Gebührenanpassung werden wir jedoch nicht eine Kostendeckung von 100% erzielen. Denn der Unterzeichner schlägt Ihnen lediglich eine Entgelterhöhung um 15% vor. Würde man eine 100%ige Kostendeckung anstreben, kämen Liegeplatzentgelte zustande, die außer Verhältnis zu den Liegeplatzentgelten der umliegenden Häfen lägen. Insoweit verweist der Unterzeichner auf die Anlage 2 Buchst. c.
Im Einzelnen ist auszuführen:
Die Einnahmen des BgA Stadthafen setzen sich zusammen aus den Haushaltsansätzen
- Einnahmen aus Tagesgastliegern (TL)
- Dauerliegern (DL)
- Kreuzfahrtanläufe und
- jährliche Auflösung der Sonderposten (Fördermittelanteil zur Erstellung der Kaianlage)
Der Ansatz für die Einnahmen beziffert sich für das Jahr 2015 auf 481.571,57 €.
Der Aufwand setzt sich wie folgt zusammen:
- Wasser- und Abwasser
- Energie
- Abfall
- Gebäudereinigung
- Aufwandsentschädigung
- Unterhaltskosten
- Telekom
- Büromaterial
- Versicherungen
- Abschreibungen BgA Stadthafen
- Personal
Insgesamt beläuft sich der Ansatz für das Haushaltsjahr 2015 auf 784.300 €. Dies ergibt unter Zugrundelegung dieser Planzahlen einen Kostendeckungsgrad von 61,4%.
Bei der vorgeschlagenen 15%igen Erhöhung der Liegeplatzentgelte würde sich der Ertrag auf 526.206,03 € belaufen, was einen Kostendeckungsgrad von 67,1% bedeutet.
Würde man einen Kostendeckungsgrad von 100% anstreben, wären die Liegeplatzentgelte für die Tageslieger etwa um 300% zu erhöhen. Dieses halten wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht vertretbar.
Die Liegeplatzentgelte für die Dauerlieger und die Tagesgastlieger stehen auch in einem Verhältnis zu den Kreuzfahrtanläufen. Diese konnten in 2015 nicht in der Anzahl verzeichnet werden, wie dies ursprünglich geplant war. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle können nach diesseitiger Auffassung nicht zu Lasten der Liegeplatzentgelte für die Dauerlieger und die Tagesgastlieger gehen.
Bei der vorgeschlagenen 15%igen Erhöhung der Liegeplatzentgelte würde sich der Stadthafen Wismar zwischen den Häfen Neustadt und Kühlungsborn positionieren. Es würde ein Kostendeckungsgrad von 67,1% für den Gesamt BgA erzielen lassen. Bei Umsetzung dieses Beschlusses könnten also bei konstanter Liegeplatzsituation ca. 45 TSD € jährlich zur Haushaltskonsolidierung zusätzlich beitragen.
2. Zur Entgeltordnung:
2.1Zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses (s.o.) wurde ein Berechnungsmodell mit 100%iger Kostendeckung Gesamt-BgA-Stadthafen/(Anlage 2b) gerechnet.
Modellannahmen
Die Einnahmen setzen sich aus den Haushaltsansätzen für die Einnahmen aus Tagesgastlieger (TL), Dauerliegern (DL), den angemeldeten Kreuzfahrtanläufen und der jährlichen Auflösung der Sonderposten (Fördermittelanteil zur Erstellung der Kaianlage). Der Aufwand setzt sich aus den einzelnen Positionen zusammen, wie sie zur Haushaltsplanung 2015 angenommen wurden.
Korrigiert um die Kreuzfahrtstornierungen für 2015 ergibt sich dann ein Kostendeckungsgrad von 61,4% und einem rechnerischen Defizit von 302.728,43 €. Zur Defizitausgleichs-berechnung ist von keinen weiteren Kreuzfahrtanmeldungen für das laufende Jahr auszugehen. Insofern wäre der Defizitausgleich nur über den Einnahmeanteil aus Tages- und Dauerliegern zu erwirtschaften. Aus den tatsächlichen Einnahmen des Jahres 2014 wurden die Verhältnisse 30% Tagesliegeranteil und 70% Dauerliegeranteil errechnet. Das ergibt ein Einnahmesoll von 118.342,93 € bei den TL und ein Einnahmesoll von 276.133,48 € bei den DL.
2.2Tariferhöhung Tageslieger/Dauerlieger/(Anlage 2b)
Den Sollansätzen von 30% und 70% wurde sich durch eine 300%-Erhöhung bei Tagesliegern und eine 250%-Erhöhung bei den Dauerliegern so angenähert, dass eine rechnerische Kostendeckung von 95% beim Gesamt-BgA erreicht werden würde. Für ein Durchschnittsschiff mit einer Länge von 10 – 12 Meter ergibt sich daraus eine Tarifsteigerung von bisher 15,00 Euro auf jetzt dann 60,00 Euro. Der Häfenvergleich (Anlage 2c) verdeutlicht, dass bei einer Umsetzung des jetzt vorgelegten Tarifmodells, Wismar hinsichtlich des Hafenentgeltes sich bei den Vergleichshäfen an die Spitze stellt. Beim Modellschiff von 10 – 12 Meter Länge würde Wismar noch vor Kühlungsborn liegen. Dabei ist Wismar im ADAC-Ostseehafenranking mit 3 Sternen bewertet und Kühlungsborn mit 5 Sternen. Am Beispiel Verkaufskutter würde Wismar über der teuersten Tarifzone von Stralsund (vor dem Ozeaneum) liegen. Auch bei den Dauerliegern würde Wismar über den Mitanbietern liegen. Eine Tariferhöhung mit dem Ziel der 100%-Kostendeckung lässt sich derzeitig nicht am Markt durchsetzen.
Mit der Erkenntnis, dass eine oben angeführte Tariferhöhung sich nicht am Markt darstellen lässt, wurde ein Modell gerechnet, dass zu einer nahezu linearen Entgelterhöhung von 15% führt. Bei den Tagesliegern wurde hier von der Linearität teilweise bis plus/minus 1,7% abgewichen, um runde Beträge zu erzielen. Dieser Vorschlag scheint angemessen, denn bereits zum Januar 2014 wurden die Entgelte teilweise um bis zu 40 % angehoben.
3. Berechnungsmodell 15%ige Entgeltanhebung (Anlage 2d)
Bei diesem Modell wurden Tarife linear um ca. 15% angehoben. Im Vergleich (Anlage 2e) würde sich Wismar zwischen den Häfen Neustadt und Kühlungsborn positionieren. Es würde ein Kostendeckungsgrad von ca. 67,1% (Anlage 2a) für den Gesamt-BgA erreicht. Bei Umsetzung dieses Beschlusses könnten bei konstanter Liegeplatzsituation ca. 45 TSD € jährlich zur Haushaltskonsolidierung zusätzlich beitragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt Nein | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54801/06 | Ertrag in Höhe von | 526.206,03 |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54801/06 | Aufwand in Höhe von | 784.300,00 |
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Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54801/06 | Einzahlung in Höhe von | 176.834,46 |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54801/06 | Auszahlung in Höhe von | 180.200,00 |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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218,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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29,6 kB
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3
|
(wie Dokument)
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67,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
76,3 kB
|
