01.12.2015 - 6 Neufassung der Entgeltordnung für den öffentlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 01.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.6 Hafenamt
- Bearbeiter:
- Mandy Hoepfner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 angefügte Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (kommunaler Hafen) der Hansestadt Wismar
Wortmeldungen:
Herr Rakow, Herr Koebe, Herr Schwarzrock
Herr Forst, Herr Huschner, Frau Bansemer, Herr Dr. Fanger
Herr Forst erläutert die überarbeitete Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen. Es ist eine Steigerung der Entgelte um 15 % vorgesehen. Der Kostendeckungsdeckungsgrad erhöht sich dadurch von 61,4 % auf 67,10 %. Eine 100 %-ige Kostendeckung würde zu Liegeplatzentgelten führen, die außer Verhältnis zu den Entgelten der umliegenden Häfen stehen.
Derzeit gibt es etwa 1.500 Tagesanlieger im Jahr und für die Folgejahre wird ein konstanter Wert prognostiziert.
Es gibt Fragen zu diesen Themen:
– Wie kann eine Belebung der Liegeplätze im Alten Hafen erreicht werden?
Problem: wechselnde Wasserstände, Liegeplätze mit Schwimmstegen werden von Bootsfahrern favorisiert.
Es gibt ein neues EU-Projekt zur Belebung von Stadthäfen, in dem u.a. Marketingstrategien entwickelt werden sollen.
– Ist eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades durch eine Reduzierung der Aufwendungen möglich?
Die Aufwandspositionen (Anlage 2a: Kalkulation BgA Stadthafen) sind nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen veränderbar. Eventuell könnten die Unterhaltungsaufwendungen noch angepasst werden.
– Fahrwasservertiefung
Das Vorhaben ist zunächst in den Bundeswasserstraßenplan mit aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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218,8 kB
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2
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29,6 kB
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67,8 kB
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4
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76,3 kB
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