Beschlussvorlage - VO/2015/1463
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsmaßnahme Um- und Ausbau der Straße "Schweinsbrücke"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Jan Groth
- Beteiligt:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG; 20.1 Abt. Kämmerei; 60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz; 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb; I Bürgermeister; II Senator; III Senatorin; 60 BAUAMT; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Rittemann, Peter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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14.09.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.09.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Die Straße „Schweinsbrücke“ gehört mit ihren Bau- und Geschichtsdenkmalen, wie z.B. dem Museum, zu einem historisch wertvollen Straßenzug innerhalb der Hansestadt Wismar. Sie bildet mit der ABC-Straße eine wichtige Netzbeziehung im Altstadtbereich.
Die Materialauswahl und Straßenraumaufteilung fand in Anlehnung an den Straßenatlas der Hansestadt Wismar statt. Das 3-gliedrige Profil des Straßenraumes (Gehweg-Fahrbahn-Gehweg) ist noch ablesbar. Die Fahrbahn wird aus überwiegend vorhandenem Reihensteinpflaster in ungebundener Bauweise hergestellt. Die beidseitige Einfassung der Fahrbahn erfolgt mit vorhandenen und nur teilweise zu ergänzenden Rixdorfer Granithochborden. In Anlehnung an die im Altstadtbereich bereits sanierten Straßenzüge wurde für die Befestigung der Gehwege Bockhorner Klinker im Format 22 x 10,5 cm gewählt. Unter Berücksichtigung des einseitigen Längsparkens in der Straße „Schweinsbrücke“ ist bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m und in Hinblick auf die angrenzenden Geschäfte nicht auszuschließen, dass die Gehwege überfahren werden. Aus diesem Grund erfolgt die Gehwegausbildung in gebundener Bauweise. Als Material für die Hausvorfelder wird ein grauer Mosaikpflasterstein verwendet.
Die neue Eingangssituation zum Museum erfolgt barrierefrei. Die vorhandene Höhensituation (Fahrbahn, Nebenanlagen) bleibt erhalten, zur Sicherung der erforderlichen Eingangshöhen erfolgten Abstimmungen mit der Abt. Gebäudemanagement der Stadtverwaltung Wismar.
Im Vorfeld der Verkehrswegebauarbeiten werden die Ver- und Entsorgungsanlagen der Versorgungsträger erneuert bzw. teilweise saniert. Die vorhandene Beleuchtung wird durch 2 zusätzliche Schinkelleuchten (LED-Bestückung) ergänzt, die vorhandenen 2 Schinkelleuchten werden auf LED umgerüstet.
Die Umsetzung der Maßnahme ist in 2016 vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme betragen 503.236,00 €, wovon auf den Straßenbau 235.543,00 € und der Erneuerung der Schmutz- und Regenentwässerung incl. der Hausanschlüsse 267.693,00 € entfallen.Von den Gesamtkosten können unter Berücksichtigung der Förderobergrenzen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Landesförderinstitut insgesamt 196.673,00 € als förderfähig anerkannt werden.
Die förderfähigen Kosten teilen sich anteilig auf den Straßenbau zzgl. der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Höhe von 151.116,00 € und dem anteiligen Regenwasserkanal in Höhe von 45.557,00 € auf. Die förderfähigen Kosten in Höhe von 196.673,00 € sind aus Städtebaufördermittel zu finanzieren.
Im Haushalt 2015 sind unter der Maßnahme „Um- und Ausbau Schweinsbrücke“20 T€ Eigenmittel eingestellt. Die Differenz von ca. 64,4 T€ wird aus Kleininvestitionen an Verkehrsanlagen gedeckt.
Sollte sich bei der Schlussrechnung herausstellen, dass die der Beihilfe zugrunde liegenden Kosten nicht erreicht werden, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101 / 6816620 / 08 | Einzahlung in Höhe von | 151116 |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101 / 7852200/08 | Auszahlung in Höhe von | 235543 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 54101 / 7852200/08 | Auszahlung in Höhe von | 64400
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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552,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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126,4 kB
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