Beschlussvorlage - VO/2015/1450

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 Molkereiviertel.

2.Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch die Rostocker Straße

im Osten:durch die Kleingartenanlage am Exerzierplatz

im Süden:durch den Flöter Weg

im Westen:durch die Wohnbebauung der H.-Heine-Straße sowie der Kastanienallee

(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)

3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 Molkereiviertel.

4.Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

5.Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

6.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

7.Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 64/04, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH zu schließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Bebauungsplan Nr. 64/04 Molkereiviertelist seit dem 26.11.2006 rechtskräftig.

Aufgrund geänderter technologischer Abläufe in der Produktion der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH sind weitere Baumaßnahmen auf dem Betriebsgelände nicht mehr gemäß Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes möglich.

Es ist eine Verschiebung des an der westlichen Baugrenze geplanten Baukörpers um ca. 3,50 m über die Baugrenze hinaus in Richtung Wohnbebauung Heinrich-Heine-Straße erforderlich. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung ist somit eine Verschiebung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze Voraussetzung. (siehe Anlage 2 Antrag der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH)

 

Hierzu bedarf es einer Prüfung auf der Grundlage umfangreicher Gutachten im Rahmen einer Bebauungsplanänderung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 5,8 ha.

Seitens der Hansestadt Wismar ist vorgesehen, mit der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH, Herrn Quante, einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (Anlage 3) abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

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Anlagen

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