Beschlussvorlage - VO/2015/1460
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 03 Beteiligungsverwaltung; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Fabig, Dana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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01.09.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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24.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 25.436.721,78 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 92.836,35 EUR fest.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Das Jahresergebnis in Höhe von 92.836,35 € soll wie folgt verwendet werden:
- Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige
Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr.1 AO (zweckgebundene Rücklage) 36.336,35 €
- Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62.Abs. 1 Nr. 3 AO 26.500,00 €
- zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI weiter-
gegeben 20.000,00 €
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen des Seniorenheimes der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für
das Wirtschaftsjahr 2014.
Sachverhalt
Begründung:
Für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar, bestehend aus den Häusern Friedenshof, Wendorf und dem Pflegezentrum Lübsche Burg, ist nach den Vorschriften der §§ 242-256 und §§ 264-288 HGB, den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung, sowie nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung) ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2014 wurde von der durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern bestellten Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 92.836,35 € aus, resultierend insbesondere aus der Realisierung sonstiger Erträge.
Das Jahresergebnis wurde durch folgende Faktoren beeinflusst:
Im Jahr 2014 konnte eine Kapazitätsauslastung von 94,09% im Haus Friedenshof, 97,99% im Haus Wendorf, 99,07% im Pflegezentrum Lübsche Burg und 48,77% in der Tagespflege erreicht werden. Die Kapazitätsauslastung insgesamt betrug 94,89% (Vorjahr: 95,21%).
Im Jahr 2014 wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 177 T€ und Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 304 T€ getätigt. Den größten Anteil hatte dabei die Fassadensanierung am Haus Friedenshof mit 174,4 T€.
Insbesondere deutlich gestiegene Personalkosten sind eine wesentliche Ursache für die Verringerung des Jahresgewinns. Zu begründen ist dies mit der tariflichen Steigerung von 3% zum 01. März 2014, mindestens jedoch in Höhe von monatlich 90,00 € je Vollzeitkraft. Die tarifliche Zusicherung einer Mindesterhöhung des jeweiligen Tabellenentgeltes betraf in der Einrichtung 92% der Mitarbeiter/innen. Die sich daraus ergebende tatsächliche Steigerung der Personalkosten betrug insgesamt 4,2%.
Festzustellen ist, dass die Gewinnung von Fachkräften sowie die Deckung der steigenden Personalkosten für den Eigenbetrieb immer problematischer werden. Ab März 2015 sind wiederum Tarifsteigerungen für das Personal von 2,4% zu berücksichtigen.
Die Pflegestufenstruktur hat sich in den einzelnen Häusern unterschiedlich entwickelt. In Wendorf bleibt die Struktur gegenüber 2013 nahezu konstant. Am Friedenshof und in der Tagespflege ist der Anteil in der Pflegestufe 1 zu Lasten der Pflegestufe 2 gestiegen und im Pflegezentrum Lübsche Burg verzeichnen wir einen Rückgang in der Pflegestufe 1 zugunsten der Pflegestufe 3. Aufgrund dieser Verschiebung der Pflegestufenstruktur liegen die Umsatzerlöse 119,1 T€ unter den Planzahlen.
Da die verhandelten Pflegesätze die Aufwendungen im Bereich Pflege, Unterkunft und Verpflegung nicht mehr decken, haben die Seniorenheime zu Pflegesatzverhandlungen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger aufgerufen.
Für das Pflegezentrum Lübsche Burg konnte eine Einigung erzielt werden, so dass ab 01.04.2015 neue Pflegesätze gelten.
Für die Häuser Friedenshof und Wendorf sind die ersten Verhandlungen zunächst gescheitert, es konnte dann in einer weiteren Verhandlung eine Einigung mit Gültigkeit ab 01.05.2015 erzielt werden.
Die Seniorenheime der Hansestadt Wismar planen am Standort Friedenshof die Errichtung eines Gebäudes für 20 betreute Wohnungen und eine Wohngemeinschaft mit ca. 8 Plätzen, um ihr Leistungsangebot für Senioren der Hansestadt Wismar zu erweitern.
Die Ausschüttung an die Hansestadt Wismar zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ist daran gebunden, dass die Satzung der Seniorenheime geändert wird.
Die Vorlage zur Satzungsänderung (Vorlage - VO 2015/1429) wird parallel mit dieser Vorlage ins das Verfahren gebracht.
Mit der Satzungsänderung wird sichergestellt, dass die Maßnahme 93 des Haushalts-sicherungskonzeptes umgesetzt werden kann, welche vorsieht, Maßnahmen der Altenhilfe (darunter fallen Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, Unterhaltung, Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen) mit jährlich 20,0 T€ zu unterstützen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | |||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | |||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.4760000/09 | Ertrag in Höhe von | 20.000,00 | |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.6760000/09 | Einzahlung in Höhe von | 20.000,00 | |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | ||||
Ergebnishaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | ||||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | ||||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | ||||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | |||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | |||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | |||
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4. Die Maßnahme ist: | ||||
x | neu | |||
| freiwillig | |||
| eine Erweiterung | |||
x | Vorgeschrieben durch: § 20 Eigenbetriebsverordnung MV | |||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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39,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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945,7 kB
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4
|
(wie Dokument)
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1,8 MB
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