01.09.2015 - 6 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen:

Frau Broy, Herr Weinhold, Herr Berkhahn, Herr Schwarzrock, Frau Prof. Dr. Wienecke

 

Frau Broy stellt in Kurzfassung den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Seniorenheime vor und geht dabei insbesondere auf Änderungen gegenüber dem Vorjahr ein, wie z.B. die Erhöhung des Personalaufwands aufgrund der Tarifverhandlungen zum TvöD.  Die Aufwendungen für das Jahr 2014 fielen höher als geplant, während die Erlöse weniger als geplant ausfielen. Dies führte im Ergebnis zu einem Jahresüberschusses von (nur) 92.836,35 €.

Frau Broy verwies darauf, dass aufgrund dessen Pflegesatzverhandlungen geführt werden mussten.

 

Herr Weinhold, Herr Schwarzrock und Frau Prof. Dr. Wienecke möchten erklärt bekommen,

         wie sich die Gewinnausschüttung auswirkt,

         ob in den Folgejahren Maßnahmen anstehen, die jetzt schon berücksichtigt werden müssen,

         ob andere Kompensationsmöglichkeiten bestehen,

         ob die Gefahr besteht, dass die Bewohner mehr zahlen müssen.

 

Antwort der Verwaltung:

         Diese Mittel stehen dem städtischen Haushalt für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung.

         Investitionen werden aus den Rücklagen finanziert, die im Investplan dargestellt sind, jedoch sind die Ergebnisse der Tarifverhandlungen nicht vorhersehbar.

         Es bestehen keine anderen Kompensationsmöglichkeiten.

         Die Bewohnen tragen nicht die ungedeckten Kosten.

 

 

Herr Schwarzrock lässt über die Vorlage abstimmen.

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Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 25.436.721,78 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 92.836,35 EUR fest.

 

2.  Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.  Das Jahresergebnis in Höhe von 92.836,35 soll wie folgt verwendet werden:

 

      - Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige

        Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr.1 AO (zweckgebundene Rücklage)              36.336,35

 

      - Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62.Abs. 1 Nr. 3 AO                  26.500,00

 

      - zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI weiter-

        gegeben                                                                                         20.000,00

 

Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen des Seniorenheimes der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.

 

4.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für

     das Wirtschaftsjahr 2014.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:7

Nein Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage