Fraktionsantrag - VO/2015/1196

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass pflanzliche Abfälle gemäß der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V), die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht ausschließt, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden dürfen.

 

  1. Demnach können pflanzliche Abfälle werktags, in den Monaten März und Oktober, in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, für maximal zwei Stunden, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass etwaige entgegenstehende kommunale Regelungen geändert werden.
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Sachverhalt

Begründung:

Die Pflanzenabfalllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern schließt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nicht kategorisch aus. In der Hansestadt Wismar wird seit längerer Zeit ein Verbot der Möglichkeit pflanzliche Abfälle gemäß der geltenden Landesverordnung zu verbrennen erteilt.

Die als Alternative eingeführte Bereitstellung von Containern durch den EVB erweist sich in der Realität als ungenügend und stellt in der jetzigen Form keine ausreichende Entsorgungsalternative dar. Durch das zeitlich begrenzte Aufstellen der meist zu kleinen Container, an teilweise schlecht oder schwierig zugänglichen Orten und zu ganz bestimmten Zeiten, wird dem Bedarf der Kleingärtner in den meisten Fällen nicht entsprochen.

Die Landesverordnung räumt den Kleingärtnern eine Alternative zum Verbrennen ein und bietet einen Monat Zeit, während dessen die jetzige Praxis vielen Kleingärtnern die Entsorgung erschwert, wenn nicht gar verwehrt.
Angesichts des hohen Leerstandes innerhalb der Wismarer Kleingärten ist diese Neuregelung als Anreiz und Entgegenkommen zu werten und trägt dazu bei, die Widrigkeiten für die Kleingärtner zu senken.

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