26.03.2015 - 11.5 Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.5
- Zusätze:
- CDU-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion CDU-Fraktion
- Beschluss:
- verwiesen
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt, dass pflanzliche Abfälle gemäß der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V), die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht ausschließt, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden dürfen.
- Demnach können pflanzliche Abfälle werktags, in den Monaten März und Oktober, in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, für maximal zwei Stunden, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden.
- Der Bürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass etwaige entgegenstehende kommunale Regelungen geändert werden.
Herr Brüggert, CDU-Fraktion, begründet den Antrag und stellt, als Einreicher, den Antrag auf Verweisung in den Eigenbetriebsausschuss.
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., stellt den Antrag auf Verweisung in den Verwaltungsausschuss.
Herr Bojahr, Fraktion DIE LINKE., stellt den Antrag auf Verweisung in den Bau- und Sanierungsausschuss.
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., zieht ihren Antrag auf Verweisung in den Verwaltungsausschuss zurück.
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, erläutert das Prozedere zur Abstimmung.
Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
Es erfolgt die Abstimmung über die Verweisung der Vorlage VO/2015/1196 in den Eigenbetriebsausschuss und in den Bau- und Sanierungsausschuss.
– beschlossen