Fraktionsantrag - VO/2015/1196
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion CDU-Fraktion
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Eigenbetriebsausschuss
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Vorberatung
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05.05.2015
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02.06.2015
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Unterbrochen
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.03.2015
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●
Unterbrochen
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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13.04.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bürgerschaft beschließt, dass pflanzliche Abfälle gemäß der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfalllandesverordnung - PflanzAbfLVO M-V), die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht ausschließt, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden dürfen.
- Demnach können pflanzliche Abfälle werktags, in den Monaten März und Oktober, in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr, für maximal zwei Stunden, ohne besondere Genehmigung verbrannt werden.
- Der Bürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass etwaige entgegenstehende kommunale Regelungen geändert werden.
