Beschlussvorlage - VO/2015/1144
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung zur Gewährung der Umzugsbeihilfe für Studenten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 32.2 Bürger-Service-Center
- Bearbeiter:
- Lars Sperling
- Beteiligt:
- 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 20.0 Wirtschaft; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Sperling, Lars
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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02.02.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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26.02.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für das Haushaltsjahr 2015 ist der Verzicht auf die weitere Ausreichung der Umzugsbeihilfe geplant. Hierfür wurden jährlich 24.000 € eingeplant. Gemäß § 2 Absatz 2 der Satzung zur Gewährung einer Umzugsbeihilfe für Studenten ist die Leistung freiwillig, so dass kein Anspruch auf die Beihilfe besteht.
Folgende Umzugsbeihilfen wurden in den letzten Jahren ausgereicht:
2014 – 20.670 €
2013 – 19.200 €
2012 – 22.290 €
In der Praxis werden die einzelnen Teilbeträge der Beihilfe, 70 € im ersten, 50 € im zweiten und 30 € im dritten Jahr, jeweils jährlich neu beantragt. Insofern gibt es keine etwaigen Ansprüche auf Zahlung der zweiten bzw. dritten Rate. Neben der Einsparung des Haushaltsansatzes hat der Verzicht auf die Umzugsbeihilfe auch eine nicht unerhebliche Verminderung des Arbeitsaufwandes im Bürgerbüro zur Folge. Fraglich ist ohnehin, inwieweit die Umzugsbeihilfe zu „zusätzlichen Anmeldungen“ mit Hauptwohnung bzw. alleiniger Wohnung geführt hat. Die Beihilfe „prämiert“ einen Vorgang, der nach Melderecht vorgeschrieben ist. So hat sich jede Person anzumelden, sobald sie eine Wohnung bezieht. Bei mehreren Wohnungen ist die Wohnung Hauptwohnung, in der sich die Person überwiegend aufhält.
Um auch in Zukunft nicht auf die entsprechenden „Pro-Kopf-Zuweisungen des Landes“ verzichten zu müssen, besteht die Möglichkeit, intensiver auf die Anmeldung der Studenten hinzuwirken. Neben entsprechenden Informationsblättern als Beilage zu den Immatrikulationsunterlagen können nach Melderecht Anmeldungen von Amts wegen vorgenommen werden. Dies setzt allerdings Ermittlungen seitens der Meldebehörde voraus. Diese hat derzeit, ohne besonders intensive Berücksichtigung bei den Studenten, ständig 250 bis 300 offene Ermittlungsfälle. Das Studentenwerk übermittelt auf Anfrage Mieterlisten, diese sollen künftig regelmäßig und darüber hinaus auch von den Wohnungsgesellschaften zur Verfügung gestellt werden.
Von dem Softwareanbieter der Melderechtssoftware gibt es ein Modul „MESO-Aufenthaltsfeststellung“, das den Arbeitsaufwand für diese Tätigkeiten erheblich minimiert. Die Kosten von einmalig ca. 5.000 € sollen von der Einsparung finanziert werden. Diese Beschaffung hätte auch den Vorteil, dass nicht nur bei den Studenten, sondern auch bei allen anderen Ermittlungsfällen der Arbeitsaufwand erheblich reduziert wird.
Kurze Erläuterung zum Aufenthaltsfeststellungsverfahren:
Zu den Rechten und Pflichten eines Wohnungsgebers gehört gem. § 20 Satz 2 Landesmeldegesetz M-V die Auskunftspflicht über die Personen, die bei ihnen wohnen oder gewohnt haben, sowie der Tag des Ein- oder Auszuges. Insofern ist die Übermittlung dieser Daten nicht nur rechtlich unbedenklich, sondern auch Pflicht eines Wohnungsgebers. Diese Daten sollen künftig vierteljährlich vom Studentenwerk und den Wohnungsunternehmen abfordert, abgeglichen und alle nicht gemeldeten Personen zur Anmeldung aufgefordert werden. Kommen diese der Aufforderung nicht nach erfolgt eine Anmeldung mit Hauptwohnung von Amts wegen. Diese Verfahren garantiert eine größtmögliche Aktualität des Melderegisters.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 122035415900 | Aufwand in Höhe von | -19 T€ |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 122035415900 | Aufwand in Höhe von | -24 T€ |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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17 kB
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