Beschlussvorlage - VO/2014/1028
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar -Abfallgebührensatzung- vom 09.12.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Cathleen Wellmann
- Beteiligt:
- II Senator; 10.4 Abt. Informationstechnik (IT); 10.5 Abt. Recht und Vergabe; I Bürgermeister; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Wellmann, Cathleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Eigenbetriebsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
04.11.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
|
Entscheidung
|
|
|
27.11.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar -Abfallgebührensatzung- vom 09.12.2008 (Anlage 1) auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen 2015 (Anlage 3).
Sachverhalt
Begründung:
Die Kommune ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, ihre kostenrechnenden Einrichtungen kostendeckend zu betreiben. Nach der Vorkalkulation für das Jahr 2015 entstehen für die Einrichtung „Abfallbeseitigung“ Kosten von 3.676.568 Euro, die bei Beibehaltung der derzeitigen Gebührensätze voraussichtlich zu Mindereinnahmen von ca. 280.000 Euro führen würden. Der erhöhte Gebührenbedarf resultiert aus verschiedenen Sachverhalten:
- Die bereits im Jahr 2014 zwischen den Tarifparteien verhandelten Tarifsteigerungen wirken sich in den niedrigen Lohngruppen, in welchen sich die ganz überwiegende Anzahl der Beschäftigten der Abfallbeseitigung befinden mit zum Teil über 7% ganz erheblich auf die Kosten aus, zumal die Personalkosten über 40 % der Gesamtkosten ausmachen.
- Infolge der verstärkten Investitionstätigkeit seit dem letzten Jahr fallen erhöhte kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung) an.
- Die anhaltend unbefriedigende Erlösentwicklung bei der Altpapiervermarktung führt dazu, dass für das Jahr 2015 mit Mindereinnahmen kalkuliert werden musste.
- Für die erfolgreiche Einführung der gesetzlich vorgeschriebenen Getrennterfassung von Bioabfällen wird die Höhe der Gebühren für diese Abfallart von Bedeutung sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, die bisherige Gebühr von 39 Euro/Gefäß/Jahr konstant zu halten um einen Anreiz zur Nutzung bzw. Beibehaltung der Bioabfalltonne zu schaffen. In der Vergangenheit war die Gebühr für die freiwillige Bio-Abfalltonne bewusst niedrig gehalten worden. Durch die nun erwartete Erhöhung der Nutzeranzahl infolge der gesetzlichen Regelung entsteht somit zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus dem Abfallgebührenaufkommen.
- Den vorgenannten Positionen steht die Reduzierung von Kosten durch Umstellung und Optimierung der gesamten Tourenplanung gegenüber, die aufgrund der flächendeckenden Erfassung der Bioabfälle ermöglicht wurde.
Weitere Änderungen in der Gebührensatzung betreffen die Aufnahme der Möglichkeit, dass auch Mieter Gebührenschuldner sein können (§ 2 Abs.1), sowie die Einführung kürzerer Vorlaufzeiten bei Behälterumbestellungen (§ 3).
Die anlässlich der Tourenumstellung erforderlich werdenden Behälterwechsel sollten nach Auffassung der Verwaltung für die Betroffenen gebührenfrei sein.
Alle Änderungen, die zum Teil nur redaktioneller Art sind, ergeben sich im Überblick aus der als Anlage 2 beigefügten Synopse.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
Auf den Kernhaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
40,9 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
82,1 kB
|
