Beschlussvorlage - VO/2014/1024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 83/14 "Stadtteilzentrum Friedenshof I"Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beteiligt:
- I Bürgermeister; II Senator; 60 BAUAMT; 60.1 Abt. Bauordnung; 1 Büro der Bürgerschaft
- Verantwortlich:
- Mahnel, Cornelia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Sanierungsausschuss
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Vorberatung
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17.11.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
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Entscheidung
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27.11.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Friedenshof I einen Bebauungsplan aufzustellen.
2. Der Bereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Nord-Osten: durch die Bürgermeister-Haupt-Straße
im Süd-Osten : durch die Käthe-Kollwitz-Promenade
im Süd-Westen: durch die Friedrich-Wolf-Straße
im Nord-Westen: durch den Zilleweg, die Wohngrundstücke der E.-Weinert-Promenade 10 und 29 bis 39 sowie der Hans-Grundig-Str. 29
(siehe Anlage 1)
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 83/14 „Stadtteilzentrum Friedenshof I“
4. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Sachverhalt
Begründung:
Im Stadtteil Friedenshof I besteht im zentralen Bereich um die Sporthalle Bürgermeister-Haupt-Straße, Einkaufszentrum an der Käthe-Kollwitz-Promenade, Mensa und den ehemaligen Schulstandorten an der Erich-Weinert-Promenade einschließlich der Bereiche ehemaliges Lehrlingswohnheim und ehemalige Kaufhalle der zur Zeit größte städtebauliche Missstand.
Der Leerstand von Gebäuden, Abrissflächen, die unzureichende Erschließung von Nutzungen einschließlich fehlender Stellflächen erschweren die Umgestaltung im unbeplanten Bestand.
Hier ist eine eigentumsunabhängige und -übergreifende gestalterische und funktionell ansprechende Lösung für die bestehenden verschiedenartigsten Probleme dringend notwendig.
Als planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist der Bebauungsplan Nr. 83/14 „Stadtteilzentrum Friedenshof I“ aufzustellen.
Handlungsgrundlage für diese Planung ist die von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossene 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes für das Wohngebiet Friedenshof (Dezember 2003) sowie die 2. Fortschreibung des ISEK für die Gesamtstadt (Februar 2013).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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