Fraktionsantrag - VO/2014/1006-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft legt die Fraktionszuwendungen ab dem 01.01.2015 wie folgt fest:

 

  1. Der Sockelbetrag beträgt pro Fraktion 5.000,00 Euro.
  2. Die jährlichen Zuwendungen je Fraktionsmitglied betragen 2.000,00 Euro.

 

Die finanziellen Mittel sind ab 2015 in den Haushalt Produkt/Produktkonto 11140.5691000 einzustellen.

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Sachverhalt

Begründung:

Die letzte Erhöhung der Fraktionsmittel erfolgte 2006.

Bedingt durch den in diesem Zeitraum gestiegenen finanziellen Aufwand ist eine Anpassung der finanziellen Mittel notwendig, die für die ordnungs- und sachgemäße Arbeit in Fraktionen benötigt werden.

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