30.10.2014 - 12.2 Fraktionszuwendungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft legt die Fraktionszuwendungen ab dem 01.01.2015 wie folgt fest:

 

  1. Der Sockelbetrag beträgt pro Fraktion 5.000,00 Euro.
  2. Die jährlichen Zuwendungen je Fraktionsmitglied betragen 2.000,00 Euro.

 

Die finanziellen Mittel sind ab 2015 in den Haushalt Produkt/Produktkonto 11140.5691000 einzustellen.

 

 

Frau Adam, SPD-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Punkt 2 des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert:

Die jährlichen Zuwendungen je Fraktionsmitglied betragen wie bisher 1.800,00 Euro.

Begründung

Auf Grund der angespannten Haushaltslage halten wir keine Erhöhung für angemessen.

Von der Erhöhung würden die großen Fraktionen am meisten profitieren.

Wir sind mit der bisherigen finanziellen Ausstattung in der Höhe ausreichend finanziert.

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, erläutert das Prozedere zur Abstimmung.

Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

         abgelehnt

 

Wortmeldung: Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina

 

 

Die Vorlage VO/2014/1006-01 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         beschlossen

 

Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 13

Enthaltungen: 0

 

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Anlagen